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GoA_In welchem Schema prüfe ich das Übernahmeverschulden des § 678 (unberechtigte GoA)? GrundTB wie § 677 (Geschäftsbesorgung, obj. fremdes Geschäft, FGW, ohne Auftra) Übernahme der Geschäftsführung steht im Widerspruch zum Wille/Interesse des Geschäftsherrn ( Auch keine Genehmigung des Geschäftsherrn) Kennen oder Kennenmüssen der fehlenden Berechtigung - Beachte: Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens, § 679 § 680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Kein weiteres (Ausführungs -)verschulden erforderlich Rechtsfolge - Schadensersatzpflicht für jeden Schaden in Folge der GoA --> Auch Zufallsschäden etc. merke!
Unberechtigte Goa Schema Theory
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Unberechtigte Goa Schema Map
Aufbau der Prüfung - Unechte, angemaßte GoA, § 687 II BGB
Die unechte, angemaßte GoA ist in § 687 II BGB geregelt. Beispiel: A hat ein Auto, das ihm von B gestohlen wird. B verkauft und übereignet das Fahrzeug weiter an C. C hat den Kaufpreis gezahlt. Nun kann die Frage gestellt werden, welche Ansprüche A gegen B hat. Hierbei ist zwischen Ansprüchen aufgrund der Wegnahme und Ansprüchen wegen der Weiterveräußerung zu unterscheiden. Hierzu gehören auch Ansprüche, welche eine unechte, angemaßte GoA voraussetzen. Bezüglich der Wegnahme hat A gegen B zunächst Ansprüche auf Schadensersatz gemäß § 823 I BGB sowie gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 242 StGB. Hinsichtlich der Weiterveräußerung könnte eine unechte, angemaßte GoA zu einem Schadensersatz nach den §§ 687 II, 678 BGB führen. A. Voraussetzungen
I. Fremdes Geschäft
Die unechte, angemaßte GoA setzt zunächst ein fremdes Geschäft voraus. Unberechtigte goa schéma régional. Normalerweise obliegt es dem Eigentümer, über sein Eigentum zu verfügen. Mithin ist die Weiterveräußerung ein objektiv fremdes Geschäft.
Unberechtigte Goa Schéma Régional
SchaE-Anspruch des GH gegen GF
Diese können zunächst objektiv eigene oder auch neutrale Geschäfte darstellen. III. Fremdgeschäftsführungswille des Geschäftsführers
Beim Fremdgeschäftsführungswillen führt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft, dass nicht zu seinen eigenen Angelegenheiten gehört. Er ist sich dieser Fremdheit auch bewusst und will das Geschäft auch als fremdes führen. Beachte:
Bei objektiv fremden Geschäften wird wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet
Bei "auch-fremden" Geschäften muss der Fremdgeschäftsführungswille äußerlich erkennbar sein. IV. Ohne Auftrag / Berechtigung
Kein Vertrag mit dem Geschäftsherrn / kein gesetzliches Schuldverhältnis / keine spezielle gesetzliche Verpflichtung
V. GoA ist unberechtigt
Die Geschäftsbesorgung entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn
nicht nach § 679 BGB berechtigt noch genehmigt § 684 BGB
VI. Schema zur unberechtigten GoA, § 678 BGB | Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz | iurastudent.de. Rechtsfolgen
1. Anspruch auf Schadensersatz § 678 BGB 2. Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB
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