Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Angebot. Fragen zur Terminbuchung
Darf ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben? Selbstverständlich. Allerdings bitten wir Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass wir das Zeitfenster für andere Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen deshalb verrechnen. Fragen zur Verordnung
Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Darf ich selbst bestimmen, wo ich in die Therapie will? In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Häufige Fragen - Praxis für Physiotherapie Oberkirch. Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
HÄUfige Fragen - Praxis FÜR Physiotherapie Oberkirch
Die erste Verordnung umfasst üblicherweise sechs Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut sechs Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 20 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein/e Patient/in also nicht in die Praxis kommen kann, kann Physiotherapie auch im Rahmen von Hausbesuchen erfolgen.
Postcard akzeptieren wir leider nicht. Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechnen wir mit den meisten Versicherungen direkt ab, deshalb bekommen Sie von uns in der Regel ohnehin keine Rechnung. Wann bekomme ich die Rechnung für meine Behandlung? Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt. Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzen Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen. Fragen zur Physiotherapie
Findet die Therapie immer bei der gleichen Person statt? Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Grundsätzlich absolvieren Sie deshalb alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten.