Startseite Wohnen Erstellt: 16. 06. 2011, 08:01 Uhr Kommentare Teilen Auch wenn der Bauträger pleitegeht, gibt es Möglichkeiten, damit fertig zu werden. Bauträger pleite absicherung des. © Fotolia Damit der Traum vom Eigenheim nicht noch während der Bauphase platzt, sollten zukünftige Eigenheimbesitzer bei der Auswahl ihres Bauträgers das Risiko einer Insolvenz desselben bestmöglich minimieren. Bevor das geeignete Grundstück für das Wunschhaus gefunden ist, sind viele Jahre ins Land gegangen. Die anschließende Entscheidung für einen Bauträger hingegen ist schnell getroffen und der Bau in vollem Gange. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt als die Handwerker ausblieben, weil der Bauträger die Rechnungen nicht zahlte. Fazit: Der Bauträger ist pleite und man steht mit einem halbfertigen Gebäude und hohen finanziellen Lasten da. Qualifizierte Beratung ist das A und O Um sich vor einer solchen Insolvenz des Bauträgers zu schützen, sollten Bauwillige sich schon lange vor Baubeginn absichern, rät die Heinze GmbH, der Spezialist für Baufachinformationen.
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Vor allem Bauherren, die knapp kalkulieren müssen, sollten für den Fall der Insolvenz des Baupartners vorsorgen. Foto: djd/finanzierungsschutz/shutterstock/gcpics
So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern
(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e. V. Pleite: Wie Bauherren sich retten - bauemotion.de. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?
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Der Grund: Die mit dem alten Bauträger ausgehandelten Preise sind für ein neu beauftragtes Unternehmen nicht mehr maßgeblich. Eventuell nutzt der neue Baupartner die Notlage des Bauherrn sogar aus und schraubt die Preise für die Fortsetzung der Bauarbeiten entsprechend hoch. Zwar bietet seit dem 1. Oktober 2008 das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) hier einen gewissen Schutz. Es verpflichtet Baufirmen von der ersten Abschlagszahlung an, eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der gesamten Baussumme zu leisten, beispielsweise in Form einer Bürgschaft ihrer Hausbank (Erfüllungsbürgschaft). Bautraeger pleite absicherung . Alternativ dazu kann der Kunde auch selbst so viel Geld zurückhalten. Mit dieser Summe lassen sich die Mehrkosten im Fall des Falles jedoch nur teilweise ausgleichen. Deshalb ist es ratsam, mit dem Bauunternehmen einen Betrag von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder eines Sicherheitseinbehalts zu vereinbaren. Doch auch nach der Errichtung des Hauses kann der Konkurs der Baufirma für den Häuslebauer noch teuer werden.
Sorgenfrei ins EigenheimWas tun, wenn der Bauträger Insolvenz beantragt? Für Links auf dieser Seite erhält FOCUS Online ggf. eine Provision vom Händler, z. B. für mit gekennzeichnete. Mehr Infos
"Die Fälle häufen sich derzeit", weiß Baurechtsexperte Carsten Böke. Gemeint sind Anfragen von Mandanten, die vermuten oder bereits wissen, dass ihre Vertragspartner – Bauträger oder Handwerker – pleite sind. Insolvenz – das sei im Grunde der Worst Case für Bauherren, meint der Anwalt. Wenn die Baufirma insolvent ist: Wie Bauherren sich gegen die Pleite ihrer Partner absichern können. Denn "egal wie gut der Vertrag ist, sie verlieren in jedem Fall Zeit und Geld. " Zeit, weil es einige Monate dauern kann, bis feststeht, wie und mit welchem Vertragspartner es eigentlich auf der Baustelle weitergeht. Und Geld, weil es extrem unwahrscheinlich ist, dass der Pleitier sämtliche durch die Verzögerungen entstehenden Mehrkosten irgendwann als Schadenersatz zahlen wird. Ist das Insolvenzverfahren erstmal eröffnet, geht es daher in erster Linie darum, Schadensbegrenzung zu betreiben. Penibel an Formalitäten halten Der Bau stockt oder die Baufirma bittet verdächtig oft um Abschläge – das sind die ersten Zeichen dafür, dass der Vertragspartner in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein könnte.