10. September 2021 Der Bundesrat legte am 31. Oktober 2018 den Entwurf für die 2. Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) vor. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beschloss auf die Vorlage einzutreten und überarbeitete diese wesentlich. Insbesondere nahm die Kommission Anliegen der Landschaftsinitiative auf. Der vorliegende, angepasste Entwurf soll nun in einem neuen Vernehmlassungsverfahren beurteilt werden. Ziel der Vorlage ist die Ausarbeitung eines Entwurfs, der auf dem geltenden Recht und seiner aktuellen Struktur aufbaut und auf die Kernanliegen fokussiert, bei denen anlässlich von Anhörungen in der Kommission eine weitgehende Einigkeit festgestellt werden konnte. Aus Sicht der SVP ist die Stossrichtung der Vorlage unterstützungswürdig. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe pdf. Insbesondere, dass nun landwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden, ist erfreulich. Punktuell sind jedoch Anpassungen vorzunehmen, so ist bspw. der Föderalismus angemessen zu berücksichtigen.
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Klimaschutz: Durch eine sinnvolle, vollständige Wohnnutzung würden viele Objekte besser isoliert und entsprechende Abwasserlösungen müssten laut Gesetzgebung gefunden werden. Die Erschliessungskosten ausserhalb der Bauzonen sind gesetzlich geregelt und fallen zu Lasten der Eigentümer. Naturschutz: Viele Besitzer von altrechtlichen Bauten leisten einen grossen Beitrag zur Biodiversität. Sie haben einen starken Bezug zur Natur. Da die Bauten meist ihren Nutzen in der Landwirtschaft fanden, gehören Obstanlagen, Garten, Waldränder, Weiden etc. dazu. Kaum mehr Verlust von Kulturland: Leerstehende ungenutzte Volumen sinnvoll nutzen. Wohnraum schaffen für Familien, welche an einem anderen Ort Land überbauen. Stellungnahme 2. Etappe Revision Raumplanungsgesetz - GRÜNE Schweiz. Jede Erweiterung und jede Umnutzung muss in der Nichtbauzone bewilligt werden und die Praxis ist gesetzlich klar geregelt. Ein Anspruch auf zusätzliche Parkplätze usw. ist für ein zeitgemässes Wohnen verständlich, diese sind aber bewilligungspflichtig und werden restriktiv umgesetzt. Unser Antrag betrifft altrechtliche Bauten an geeigneten und bereits erschlossenen Lagen.
Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zudem systematisch neu geordnet und in einem eigenen Kapitel zusammengefasst werden. Sie werden damit übersichtlicher und verständlicher, was ein wichtiger Faktor für einen einheitlicheren Vollzug ist. Vernehmlassungsvorlage UREK-S | Revision RPG Etappe 2. Erarbeitung der Vorlage Die erste Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durch. Da die Stellungnahmen überwiegend kritisch bis ablehnend ausfielen, beschloss der Bundesrat im Dezember 2015, die Revision auf wenige Themen mit ausgewiesenem Revisionsbedarf zu konzentrieren: Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung in funktionalen Räumen, Raumplanung im Untergrund sowie raumplanerische Interessenabwägung. Im Zuge der Vertiefungsarbeiten wurde mit dem Planungs- und Kompensationsansatz ein neues Element entwickelt, das sich nur indirekt aus Anträgen oder Anregungen aus der Vernehmlassung 2014/2015 ableiten liess.