Startseite » Baugesetzbuch 2022: Änderungen vom 29. April
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 29. April 2022 wurde das Baugesetzbuch geändert. Die Änderung betrifft insbesondere den § 246 Abs. 14 und dient den Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen. Änderung des Baugesetzbuchs
§ 246 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. Baugenehmigungsverfahren | Stadt Hürth. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. 4147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 14 wird wie folgt gefasst:
"(14) Soweit auch bei Anwendung der Absätze 8 bis 13 dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, kann bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang abgewichen werden.
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Vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW.
überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m². Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW) Nicht genehmigungsbedürftig ist die Beseitigung von Anlagen bei denen es sich um Verfahrensfreie Bauvorhaben handeln würde, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3, sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m. Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrin oder den Bauherrn anzuzeigen. Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) Keiner Baugenehmigung jedoch einem Antrag auf Freistellung bedarf es z. für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 wenn u. Landesbauordnung nrw pdf online. a. die folgenden Bedingungen erfüllt werden. Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, diesem nicht widerspricht, es keiner Ausnahme oder Befreiung bedarf, die Erschließung im Sine des Baugesetzbuches gesichert ist, es keiner Abweichung bedarf, das Bauordnungsamt nicht ein Baugenehmigungsverfahren fordert oder eine vorläufige Untersagung beantragt.