Der Handelsvertreter kann seinen Gewerbebetrieb also nicht einseitig auf eine Nachfolge übertragen, weil es dazu nicht nur der Zustimmung, sondern auch der Mitwirkung des Unternehmens bedarf. Außerdem stehe der von dem Handelsvertreter aufgebaute Kundenstamm nicht dem Handelsvertreter, sondern dem Unternehmer zu. Die Grundsätze, die hier allgemein für den Handelsvertreter gelten, lassen sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vollständig auf den Versicherungsvertreter übertragen. Der Versicherungsvertreter ist gegenüber dem Vertrieb verpflichtet, sich um den Abschluss von Versicherungsgeschäften zu bemühen und dadurch den Bestand an Versicherungsverträgen zu erhöhen. OLG Celle: Leichterer und mehr Ausgleichsanspruch bei Bestandsübernahme. Auch der Versicherungsvertreter erwirbt kein eigenes Recht an dem seiner Agentur zugehörigen Versicherungsbestand und den darauf beruhenden Verdienstmöglichkeiten und Erwerbschancen. Der Versicherungsbestand ist rechtlich und wirtschaftlich allein dem Versicherer zugeordnet und muss bei Beendigung des Agenturvertrages an den Versicherer zurückgegeben werden.
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Über die Autoren: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Tag » Ausgleichsanspruch « @ Handelsvertreter Blog. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen. Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.
Olg Celle: Leichterer Und Mehr Ausgleichsanspruch Bei Bestandsübernahme
Sie kehren einen Teil Ihrer Abschlussprovision an den Untervertreter aus. Mit der Grundvergütung honorieren Sie, dass der Untervertreter dafür sorgt, dass "seine" Kunden nicht wechseln. Gegebenenfalls vergüten Sie damit auch weitere Tätigkeiten des Untervertreters für Ihre Agentur, wie zum Beispiel die Akquise oder Terminvereinbarung. 2. Anteil an der Abschluss- und Bestandspflegeprovision Alternativ können Sie vereinbaren, dass der Untervertreter von der Abschluss- und Bestandspflegeprovision der ihm zugeschlüsselten Bestände einen Anteil erhält. Das hat den Charme, dass sich die Bestandsänderungen bereits in der Provision widerspiegeln - und Sie dazu nichts weiter im Untervertretervertrag regeln müssen. Ausgleichsanspruch Bezüglich des Ausgleichsanspruchs gilt es zwei Dinge zu beachten: Ausgleichsanspruch für bisherige Tätigkeit Viele Agenturen planen häufig mit dem Vertreter die Anschlusstätigkeit schon vor dem Beendigungszeitpunkt seines Agenturvertrags. Ausgleichsanspruch für Anschlusstätigkeit Der Untervertreter erwirbt bei seiner Anschlusstätigkeit für Ihre Agentur einen neuen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, wenn er hauptberuflich für die Agentur tätig wird.
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