Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit Die Beschäftigte in einer Betreuungseinrichtung ist im Schichtdienst wie folgt eingesetzt:
Januar
Wechselschichtarbeit
Februar, März, April, Mai
Schichtarbeit
Juni
Juli, August
September, Oktober
Die Beschäftigte hat Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 27 Abs. 1 Buchst. b bzw. Buchst. a TVöD-B:
Für Januar bis April: 1 Tag Zusatzurlaub für Schichtarbeit; die Wechselschichtarbeit im Januar bildet mit der Schichtarbeit im Februar bis April einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Monaten Schichtarbeit. Für Mai bis August: 1 Tag Zusatzurlaub für Schichtarbeit; die Wechselschichtarbeit im Juni bildet mit der Schichtarbeit im Mai, Juli und August einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Monaten Schichtarbeit. Für September und Oktober: 1 Tag Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit. Wechselschichtarbeit i. S. AVR-Caritas: Zusatzurlaub aus Nachtschichten, Zulagen. v. § 7 Abs. 1 TVöD erfüllt zugleich die Voraussetzungen von Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD und ist bei der Berechnung des Zusatzurlaubs für je 4 zusammenhängende Monate Schichtarbeit gem.
Urlaub / 10.3 Zusatzurlaub Für Nachtarbeit Und Nächtliche Bereitschaftsdienste (Nur Tvöd-B, Tvöd-K) | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
Hallo, liebe Experten! bin leider im Lesen von Gesetzestexten nicht so bewandert.
Avr-Caritas: Zusatzurlaub Aus Nachtschichten, Zulagen
Lebensjahr – wie ursprünglich im TVöD vorgesehen – begründen. Daraufhin hatten die Tarifvertragsparteien den Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 von grundsätzlich 29 Tagen auf 30 Tage erst ab dem 55. Lebensjahr erhöht (seit 2014 besteht altersunabhängig Anspruch auf 30 Tage Urlaub [2]). Die Tarifvertragsparteien gingen ausweislich einer Niederschriftserklärung zur Neuregelung des Urlaubs im TVöD für 2013 übereinstimmend zu Recht davon aus, dass für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ein entsprechend höherer Erholungsbedarf besteht. Diese Annahme dürfte auch bereits bei einem Lebensalter von 50 Jahren – wie dies in der Erhöhung der Höchstzahl der Gesamturlaubstage in § 27 Abs. 4 TVöD vorgesehen ist – zutreffen. Daher ist die höhere Grenze für den Gesamturlaub ab 50 Jahren nach § 27 Abs. 4 TVöD sachlich gerechtfertigt und somit zulässig. Urlaub / 10.3 Zusatzurlaub für Nachtarbeit und nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Sonderregelung für Krankenhäuser Mit der Tarifeinigung vom 18. 4. 2018 haben die Tarifvertragsparteien die Höchstgrenze für den Zusatzurlaub und den Gesamturlaub für die Beschäftigten in Krankenhäusern erhöht (§ 27 Abs. 4.
07. 2014
286, 71 Euro
ab 01. 03. 2015
293, 59 Euro
ab 01. 06. 2016
300, 64 Euro
ab 01. 01. 2017
307, 71 Euro
ab 01. 2017 (Nord)
ab 01. 2018
317, 53 Euro
ab 01. 2019
327, 34 Euro
ab 01. 2020
330, 81 Euro
V ergütungsgruppen 5c bis 12 der Anlagen 2, 2b und 2d und die Vergütungsgruppen Kr6 bis Kr1 der Anlagen 2a und 2c
372, 72 Euro
381, 67 Euro
390, 83 Euro
400, 01 Euro
ab 01. 2017 (Region Nord)
412, 77 Euro
425, 52 Euro
430, 03 Euro
Auszubildende Caritas: Urlaubsgeld
ab 1. 08. 2011 - 2016
261, 57 Euro
ab 01. 2018
ab 01. 2020
261, 57 Euro