Krankenversicherung bleibt stabil
Der Krankenversicherungsbeitragssatz (allgemein) soll auch 2014 unverändert auf hohem Niveau bleiben. Zwar zahlen einige Krankenkassen wie beispielsweise die TK Prämien an Ihre Mitglieder aus, doch an eine Beitragssatzsenkung ist derzeit scheinbar nicht zu denken. 2014 bleibt es somit bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15, 5%, wobei der Arbeitnehmer 8, 2% und der Arbeitgeber 7, 3% trägt. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung ist leicht gestiegen auf 4. 050 € im Monat bzw. Lohnnebenkosten arbeitgeber 2014.html. 48. 600 € jährlich. Sie dürfen die Krankenkassenwahl des Arbeitnehmers natürlich nicht beeinflussen, aber es wäre für den Betrieb natürlich vorteilhaft, wenn die Arbeitnehmer in einer Krankenkasse sind, deren Umlagesätze (U1 und U2) günstig sind!!! In der Rentenversicherung wird Ihnen übel mitgespielt
Eigentlich müsste der Rentenversicherungsbeitragssatz auf 18, 3% absinken. Doch die Große Koalition plant hier ein Gesetz, damit der Rentenversicherungsbeitragssatz bei 18, 9% bleibt.
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Ein Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn von 3. 000 Euro in Steuerklasse 1. Die Beiträge der Sozialabgaben sind:
Rentenversicherung 280, 50
Krankenversicherung 249, 00
Pflegeversicherung 45, 75
Arbeitslosenversicherung 45, 00
= 620, 25 Euro Lohnnebenkosten
Der Arbeitgeber muss für seinen Angestellten also Kosten von 3. 620, 25 Euro einplanen. Arbeitgeberanteil beim Brutto Netto: Häufige Fragen
Wie kann man Lohnnebenkosten sparen? Beispielsweise mit einer sogenannten Entgeltumwandlung: Hier investiert der Arbeitgeber in die Anlage einer betrieblichen Altersvorsorge. Lohnnebenkosten in den EU-Ländern bis 2020 | Statista. Der Arbeitnehmer selbst zahlt einen Teil seines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge ein und muss auf ein geringeres Bruttogehalt Sozialabgaben zahlen - genau wie der Arbeitgeber. Sein Anteil an den Sozialabgaben verringert sich dadurch ebenfalls. Müssen für jeden Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttolohn Abgaben gezahlt werden? Der Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlen muss, deckt den Anteil der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer abführt - nicht den Anteil, den der Arbeitgeber zahlt.
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Die Sozialversicherungswerte für 2014 im Vergleich zu 2013 betragen:
Sozialversicherung
Höchstbeitragsgrundlage für 2014:
Täglich: 151, 00 €
Monatlich: 4. 530, 00 €
jährlich (für SZ): 9. 060, 00 €
monatlich für freie DN mit SZ: 4. 530, 00 €
monatlich für freie DN ohne SZ: 5. 285, 00 €
Höchstbeitragsgrundlage 2013:
täglich: 148 €
monatlich: 4. 440 €
jährlich (für SZ): 8. 880 €
monatlich für freie DN mit SZ: 4. 440 €
monatlich für freie DN ohne SZ: 5. Lohn Ohne Nebenkosten Arbeitgeber Und Arbeitnehme. 180 €
Geringfügigkeitsgrenze 2014:
täglich: 30, 35 €
monatlich: 395, 31 €
Geringfügigkeitsgrenze 2013:
täglich: 29, 70 €
monatlich: 386, 80 €
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten:
2014: 592, 97 €
2013: 580, 20 €
Service-Entgelt für E-Card:
2014: 10, 55 €
2013: 10, 30 €
Nachtschwerarbeitsbeitrag:
2014: 3, 70%
2013: 3, 70%
Veröffentlicht am: 19. Februar 2013
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Für die Leistungen eines Arbeitnehmers werden in Deutschland verschiedene weitere Abgaben fällig, die über das reine Entgelt – also den Lohn für den Mitarbeiter – hinaus gehen. Diese werden unter der Bezeichnung Lohnnebenkosten zusammengefasst und beschreiben den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialkosten sowie betriebsintern festgelegten Zusatzaufwendungen. Die Lohnnebenkosten müssen bei der Planung der Personalkosten berücksichtigt werden, da sie im Schnitt in Deutschland rund 30 Prozent des Bruttoverdienstes ausmachen. Sie treiben den Bruttoverdienst also um noch einmal fast ein Drittel nach oben. Aus diesem Grund werden sie oftmals auch als Personalzusatzkosten bezeichnet. EU-Vergleich der Arbeitskosten 2014: Deutschland auf Rang acht. Zusammensetzung der Lohnnebenkosten Die Lohnnebenkosten setzen sich aus zwei Bereichen zusammen: den gesetzlichen Sozialabgaben einerseits und den betrieblichen und in Tarifverträgen festgelegten Kosten andererseits. Die gesetzlichen Sozialabgaben, die der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnnebenkosten entrichten muss, umfassen: den Arbeitgeberanteil zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, und Arbeitslosenversicherung.
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Arbeitgeber: 28 Euro Lohnnebenkosten auf 100 Euro brutto
Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit waren die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU -Durchschnitt von 31 Euro. Im EU -weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 15. Lohnnebenkosten arbeitgeber 2014 pdf. Auf 100 Euro Lohn wurden in Frankreich (47 Euro), Schweden (46 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall. (Destatis / STB Web) Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04. 2015, sodass die Inhalte ggf.
Das heißt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn ca. die Summe der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer zahlt, auch noch auf den Bruttolohn zuschlagen muss. Ist der Arbeitgeberanteil auf der Lohnabrechnung zu sehen? Auf der Lohnabrechnung ist nicht verzeichnet, wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben ist. Da sich Arbeitnehmern und Arbeitgeber die Sozialabgaben fast genau zur Hälfte teilen, kann man ganz einfach den Arbeitgeberanteil berechnen: Dazu muss man lediglich die Sozialabgaben Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung zusammenrechnen und hat dann die Summe, die der Arbeitgeber an Sozialleistungen übernimmt. Lohnnebenkosten arbeitgeber 2014 1. Einzelnachweise und Quellen
Gesetze im Internet: § 241 Allgemeiner Beitragssatz →
Techniker Krankenkasse: Beiträge berechnen und abführen →
Sozialgesetzbuch: § 172 SGB →
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