Anwalt verklagt GEZ – na endlich! –
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Jetzt endlich zieht ein Anwalt vor Gericht und das "notfalls bis zum Verfassungsgericht ", so sagt Michael Kluska, Anwalt aus Wennigsen in Niedersachen. Millionen ärgern sich über das teuerste Rundfunksystem der Welt und nun zieht ein Anwalt vor Gericht und verklagt den NDR weil er nicht länger GEZ-Gebühren zahlen will. Aussage Kluska: "Ich möchte nicht länger verpflichtet werden, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der mit meinem Geld macht, was er will. Anwalt nach "GEZ"-Urteil: "Man kann dem Rundfunkbeitrag nicht mehr entgehen". " Ende 2007 hatte er in einem Brief an die GEZ-Verwaltung verlangt ihn von den Gebühren zu befreien, aber wer die GEZ kennt, der weiß spätestens jetzt genau, dass die GEZ niemanden aus den Fängen entlässt. In seiner Klage geht es Kluska ausschließlich um die Zwangsgebühr fürs Fernsehen, denn gegen eine geringere Radio-Gebühr hat er nichts, aber auch hier sagt Kluska es sei ihm wichtig nur das zu zahlen was er auch wirklich hören möchte. Kluska beruft sich in seiner Klage auf das "Recht zur Informationsfreiheit" und führt weiter aus, dass der Medienmarkt sich weiter entwickelt habe und es nicht sein könne, dass jeder GEZ zahlen MUSS, nur weil ein Fernseher vorhanden ist, sondern er wolle sich frei entscheiden wollen was er sehe und das was er sehe natürlich auch zahlen.
- Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt
- Anwalt nach "GEZ"-Urteil: "Man kann dem Rundfunkbeitrag nicht mehr entgehen"
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Die Bloße Aufforderung Der Gez Zur Zahlung Ist Kein Verwaltungsakt
Da Wilhelm P. seinen Computer ebenfalls gewerblich nutzt und bereits für andere Rundfunkgeräte auf demselben Grundstück Gebühren bezahlt, kann in seinem Fall ähnlich geurteilt werden. Doch Richter Fahs will die Argumente beider Seiten noch mal in Ruhe prüfen. In den kommenden Wochen soll beiden Parteien das Urteil per Post zugestellt werden. Sa, 29. 05. 2010, 06. Rechtsanwalt GEZ - Anwälte jetzt finden. 00 Uhr
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Anwalt Nach "Gez"-Urteil: "Man Kann Dem Rundfunkbeitrag Nicht Mehr Entgehen"
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Rechtlicher Überblick zum Rundfunkbeitrag
Letzte Aktualisierung am 10. 01. 2017 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
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Das Thema Rundfunkbeitrag bringt das Blut vieler Bürger in Wallung. Seit dem 1. Januar 2013 wurde die Beitragserhebung auf ein völlig neues System umgestellt. Mussten bis zu diesem Datum nur Bürger einen Rundfunkbeitrag an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) bezahlen, die ein Empfangsgerät für Rundfunk und /oder Fernsehen besaßen, so muss jetzt jeder Wohnungsinhaber zahlen. Anwalt für gez gebühren het. Der ist verpflichtet, einen monatlichen Beitrag von derzeit 17, 50 EUR an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (AZDBS) zu leisten und zwar völlig unabhängig davon, ob er das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wahrnimmt.
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Entscheidungen ergingen bisher jedoch stets zu Gunsten der Sender. Bekannte Verfassungsrechtler sehen den Rundfunkbeitrag nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Doch bereits kurz nach der Einführung der neuen Regelung entschied das Bundesverwaltungsgericht, das neue Erhebungsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Weitere Verfahren sind anhängig; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt. Sie wird für 2017 erwartet. Danach dürfte dann zunächst Ruhe einkehren. Der AZDBS fackelt nicht. Wenn es um die Beitreibung des Rundfunkbeitrages geht, werden große Kaliber aufgefahren, in der Vergangenheit in einem Fall bis hin zur Erzwingungshaft. Obwohl man sich in einem eventuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kann, wird ein Laie sich kaum durch den Dschungel dieses Rechtsgebietes kämpfen können. Wenn es also um das Thema Rundfunkbeitrag geht, wenden Sie sich besser an einen Anwalt. Einen erfahrenen Verwaltungsrechtler finden Sie gleich hier bei uns!
Dementsprechend lautet der Leitsatz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:
Nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV als Zweitgeräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird. Oder ganz einfach:
Wenn Sie schon für ein herkömmliches Rundfunkgerät bezahlen ( TV) ist das neuartige Rundfunkgerät ( PC) als Zweitgerät von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind, was bei Ihnen ja der Fall ist. Sie müssen nach dieser Entscheidung daher kein weiteres Mal bezahlen. Ich hoffe, ich konnte auch Ihre Nachfrage beantworten und wünsche einen guten Start in die neue Woche. Besten Gruß,
Rechtsanwalt