Der Vater habe hierdurch auch unnötig die Aufgabe der Mutter erschwert, das Kind auf die festgelegten Umgangszeiten positiv einzustimmen. Damit habe er gegen die ihm obliegende Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB verstoßen. Auch das nicht ausdrücklich Geregelte ist vollstreckbar Der Anwalt des Vaters argumentierte demgegenüber dahingehend, dass in einen Umgangsbeschluss keine zusätzlichen Gebote hineininterpretiert werden dürften. Was nicht ausdrücklich in einem Gerichtsbeschluss geregelt sei, sei auch nicht vollstreckbar und könne damit auch nicht mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Diese Argumentation wies das Gericht als formalistisch zurück. Allerdings schränkte das KG seine Auslegung insoweit etwas ein, als es die Rechtfertigung des Ordnungsgeldes nicht mit außerhalb der festgelegten Umgangszeiten aufgenommen Telefonkontakten des Vaters zu seinem Sohn begründete. Bindungsintolerant = mangelnde Erziehungsfähigkeit = Sorgerechtsentzug? | sorgerecht-blog.de. Hierzu habe der Vater unwidersprochen vorgetragen, die Mutter habe solche Kontakte in der Vergangenheit stillschweigend geduldet.
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31. März 2018
Sorgerecht wegen Umgangsverweigerung? (Foto: Marzanna Syncerz –)
Umgangsverweigerung: Das alleinige Sorgerecht kann auf den umgangsberechtigten Elternteil übertragen werden, wenn der bisherige sorgeberechtige Elternteil den Umgang mit den Kindern verweigert. 1. Sachverhalt
Die Eltern sind die getrennt lebend. Aus ihrer Beziehung sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Kinder sind im Jahr 2008 und 2009 geboren und lebten zunächst bei der Mutter. Nach der Trennung der Eltern erhielt der Vater Umgangsrecht. Die Umgangskontakte gestalteten sich als schwierig, da die Eltern sich bei den übergaben Termin stritten. Die Konflikte wirkten sich auch auf die Kinder aus, da ein Kind sich weigerte zu zu gehen und das andere Kind begann eine Veweigerungshaltung einzunehmen. Durch das Amtsgericht wurde der Umgangspflegschaft angeordnet. Der erste Umgangstermin mit dem Umgangspfleger verlief problemlos. Der zweite Umgangstermin scheiterte an der Verweigerung der Kinder. Die Mutter fühlte sich durch den im Umgangspfleger bedroht und stellte eines der Kinder in einem Klinikum vor.
Trotzdem wurde das Kind unmittelbar aus dem Haushalt der Mutter gerissen.