Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, der in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genauer geregelt ist. Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z. Verkäufer kann Kaufvertrag mündlich bestätigen. B. über Ebay, abgeschlossen werden. Eine der wichtigen Ausnahmen ist in § 311 b BGB geregelt, wonach ein Kaufvertrag über ein Grundstück nur wirksam ist, wenn er notariell geschlossen wird. Ein nur mündlicher Vertrag wäre daher unwirksam. Bei einem mündlichen Kaufvertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Vertragsabschluss im Streitfall bewiesen werden kann, z. durch Zeugen, die beim Abschluss zugegen waren.
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Mündlicher Kaufvertrag Auto
Frage vom 23. 1. 2007 | 20:38
Von Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag - Rücktritt? Hallo,
gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht bzw. generell eine Möglichkeit des Rücktritts, von einer mündlich ausgesprochenen Zusage über den Kauf eines Gebrauchtwagens? Es wurde bei einem Händler der Kauf eines Pkws mündlich zugesagt, jedoch würde ich gerne bei einem anderen Händler ein Auto erwerben, da dieses mir besser gefällt, vor allem preislich. Danke für die Antworten schonmal. Mündlicher kaufvertrag auto insurance quotes. Grüsse
# 1
Antwort vom 24. 2007 | 10:18
Von Status: Wissender (14120 Beiträge, 5437x hilfreich)
Nein. Es sei denn, der Wagen sollte über einen Kreditvertrag beim Händler gekauft werden. Man kann den Kreditvertrag kündigen und somit wird auch der Autokauf hinfällig. Viele Grüße, Michael
# 2
Antwort vom 24. 2007 | 22:44
Von Status: Unparteiischer (9542 Beiträge, 2318x hilfreich)
Grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag genauso wirksam wie ein schriftlicher. Da aber in ihrem fall wohl noch ein schriftlicher kaufvertrag geschlossen werden sollte, ist bisher noch kein Vertrag zustande gekommen.
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Auch der erfolgreiche Versand eines Faxes reicht als Beweis nicht aus, wenn der Käufer glaubwürdig behaupten kann, dass sein Faxgerät nicht richtig funktionierte. Für alle Tatsachen, die später zum Gegenstand von Streitigkeiten werden könnten (und das sind die meisten Fragen, die im Rahmen eines Autokaufs auftauchen) empfiehlt sich für das Autohaus die Anwesenheit eines weiteren Mitarbeiters.
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So bekahm er den Brief vom Autohaus und von mir die Schlüssel. Also gehört das Fahrzeug jetzt Herrn Schuster. ca. 2 Stunden später rief mich Herr Müller an. Der ja vorher eigentlich mir absagte zum kauf des Wagens. Was kann da für ein Busgeld auf mich zu kommen? Mündlicher kaufvertrag auto. Oder was kann er jetzt durchsetzen? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. 2006 | 19:54
Werter Ratsuchender,
die Gefahr eines Bußgeldes ist meines Erachtens nicht gegeben, ich kann aus Ihren Angaben zumindest keine Ordnungswidrigkeit erkennen. Wenn Herr Müller beweisen kann, daß ein Vertrag wirksam abgeschlossen wurde, kann er von Ihnen die Lieferung eines gleichwertigen Wagens verlangen (natürlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises). Meines Erachtens liegt das Problem in der Beweisbarkeit des Abschlusses des Kaufvertrages. Bitte beachten Sie, daß sich die Beurteilung des Sachverhaltes ändern kann, wenn Angaben unterlassen werden. Dementsprechend kann diese Antwort nur eine erste Orientierung sein. Für eine umfassende rechtliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens.
Er hätte ja einen Zeugen! Muss ich jetzt mit hohen Strafen rechnen oder hat er überhaupt recht? Was kann oder wird jetzt passieren? mit freundlichen grüßen Karsten B. * Namen wurden ersetzt
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Diese Antwort ist vom 28. 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Wann gilt ein mündlicher Kaufvertrag? | DAHAG. Jetzt eine neue Frage stellen
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Basierend auf Ihren Angaben muß ich Ihre Fragen leider dahingehend beantworten, daß Sie in der Tat einen Vertrag mit Herrn Müller geschlossen haben. Da dieser jedoch nur mündlich geschlossen wurde, muß Herr Müller diesen Vertrag beweisen können. Da er einen Zeugen hat, wird er dies sehr wahrscheinlich auch können, jedoch hängt dies sehr stark von der Glaubwürdigkeit des Zeugen ab. Ich kann nur anregen, abzuwarten, ob Herr Müller tatsächlich den Vertrag durchsetzen will.
Denn wie wahrscheinlich die unmittelbar wahrnehmbare Haupttatsache der Annahmeerklärung ist oder ob sie – wovon das Berufungsgericht auszugehen scheint – letztlich nur auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht, für deren Berücksichtigungsfähigkeit es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts aber schon ausgereicht hätte, dass die unter Beweis gestellten Tatsachen bereits die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bieten (BGH, Beschluss vom 16. Recht: Kaufvertrag kann mündlich bestätigt werden - Magazin. Juni 2011 – V ZR 22/11, juris Rn. 10), ändert an der Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Haupttatsache und ihrer Beweisbedürftigkeit nichts. Inhalt des Artikels:
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