Reit im Winkl – Konkret ging es um den Einbau von drei Wohneinheiten, der Errichtung einer Böschungsmauer und einer Holzhütte auf einem Grundstück an der Unterbichler Straße. Im Juli war eine Baueinstellung wegen der nicht genehmigten Stützmauer erlassen worden. Außerdem wurden vier Wohneinheiten eingebaut, obwohl gemäß Satzung nur drei zulässig, diese aber jeweils über die Hälfte der Tage des Jahres zu nutzen sind. Der Gemeinderat erteilte dem Antrag bezüglich der Errichtung der Holzhütte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Weitere Artikel und Nachrichten aus dem Chiemgau finden Sie hier. Dem Antrag auf Errichtung von drei Wohneinheiten wurde dieses Einvernehmen bei zwei Gegenstimmen erteilt unter der Auflage, dass ein belastbares und nicht widerlegbares Nutzungskonzept vorgelegt wird. Einstimmig abgelehnt wurde dagegen die vorliegende Abweichung von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich der Errichtung der Stützmauer. In dieser ist festgelegt, dass Grundstücke nicht trassiert werden dürfen, sondern vielmehr der natürliche Geländeverlauf erhalten bleiben soll.
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Ob der nach Karpfham zu der Rottalschau, einer Landwirtschaftsausstellung, oder zum Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfest führen wird, ist noch nicht entschieden. VN