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Was macht meine Gemeinde? Das Kinderbuch "Meine Gemeinde, mein Zuhause" beantwortet bildhaft, transparent und einfach, welche Pflichten und Aufgaben Städte und Gemeinden haben. > Weiterlesen: Kinderbuch
Im Juli 2020 begibt sich der Gemeindetag Baden-Württemberg mit seinem Magazin "die:gemeinde" auf neue Pfade. Das neue Magazin erhalten jeden Monat alle 1. 064 Mitgliedsstädte und -gemeinden des Gemeindetags Baden-Württemberg. > Weiterlesen: die:gemeinde
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Beim Gemeindenetzwerk gibt es Beratung und Begleitung zu Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung, Veranstaltungshinweise und Förderinformationen. > Weiterlesen: Gemeindenetzwerk BE
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Die Gt-service GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart. Städtische Nachricht | Stadt Rheinfelden. Sie ist eine Tochter des Gemeindetags Baden-Württemberg. > Weiterlesen: Gt-service
Das Europabüro ist eine Einrichtung der drei kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs in Brüssel. > Weiterlesen: Europabüro
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Die Verwaltungsschule ist die Aus- und Fortbildungseinrichtung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Städtische Nachricht | Stadt Rheinfelden
So wurden wegen der großen Probleme in
der Abrechnungspraxis 1987 vom Bundesgesetzgeber die Kinderspielplätze aus dem
Katalog der beitragsfähigen Erschließungsanlagen herausgenommen (im Rahmen des
KAG hat sie der Landesgesetzgeber jetzt wieder in den Kreis der beitragsfähigen
Anlagen einbezogen). Der
Gemeindetag geht in seinen Erläuterungen zur Mustersatzung davon aus, dass es
die meisten Gemeinden angesichts der bisherigen Praxiserfahrung bei der
gesetzlichen Verpflichtung zur Beitragserhebung für Anbaustraßen und Wohnwege
belassen werden. Auch wir halten dies in Reutlingen für sinnvoll. Die
Beitragserhebung für die sonstigen Erschließungsanlagen wäre mit erheblichen
rechtlichen Risiken verbunden; eine Aufnahme in unsere Satzung kann daher nicht
empfohlen werden. Als Beispiel für die Problematik sei darauf hingewiesen, dass
die Rechtsprechung z. B. bei Grünanlagen sowie Kinderspielplätzen (nach
Bundesrecht beitragsfähig bis 1987) Grundstücke als erschlossen angesehen hat,
die von einem um die Erschließungsanlage gebildeten 200-m-Radius mindestens
noch angeschnitten werden.
Gleichzeitig ist die Abwassersatzung
in ihrem Beitragsteil an die neue Erschließungsbeitragssatzung anzupassen. · Wesentliche Inhalte der
gesetzlichen Neuregelung sind:
- Senkung des bisherigen
Mindest-Gemeindeanteils beim Erschließungsbeitrag von 10 v. H. auf
5 v. H. der beitragsfähigen Kosten,
- Beschränkung der Verpflichtung zur Erhebung
von Erschließungsbeiträgen auf Anbaustraßen und Wohnwege,
- hinsichtlich der übrigen
Erschließungsanlagen (Sammelstraßen, Sammelwege, Grünanlagen,
Lärmschutzanlagen, Parkierungsflächen und Kinderspielplätze) können die
Gemeinden selbst entscheiden, ob sie Erschließungsbeiträge erheben wollen und
dafür ggf. satzungsrechtliche Regelungen treffen. Ausführliche Begründung:
1. Mit
der Überführung des im Baugesetzbuch geregelten Erschließungsbeitragsrechts in
Landesrecht hat die bisherige Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Reutlingen
ihre Rechtsgrundlage verloren. Die Stadt muss daher auf der Basis des KAG eine
neue Satzung beschließen, damit künftig Erschließungsbeiträge entstehen können.