Kostenpflichtig Grundschule Tiefenriede ist völlig überlaufen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Die Grundschule Tiefenriede ist so beliebt, dass sie jetzt Container benötigt. © Quelle: Ilona Hottmann Die Grundschule Tiefenriede in der Südstadt in Hannover ist völlig überlaufen. Grund dafür ist die Auflösung der Schulbezirke. Die Grünen wollen das jetzt möglicherweise wieder ändern. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Hannover. Die Grünen im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult sind mit der Einteilung der Schulbezirke nicht mehr einverstanden. Anlass für die Debatte ist ein Antrag der Verwaltung, an der Grundschule Tiefenriede Container für zwei zusätzliche Klassenräume aufzustellen. Gleichzeitig sind an der Südstadt-Schule 60 Plätze nicht belegt, an der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule in Döhren sind es 50 unbesetzte Plätze. Auch an der Kestner-Schule gebe es frei Plätze, sagte Gesine Münch von den Grünen. "Fünfzügige Grundschule ist nicht zulässig" Loading...
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Grundschule In der Grundschule werden Kinder von der ersten bis vierten Klasse unterrichtet. In Berlin und im Land Brandenburg dauert der Grundschulbesuch bis zur sechsten Klasse. Für Grundschulen gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht. Nach dem Besuch einer Grundschule wird in der Regel durch die Lehrer eine Empfehlung für eine weiterführende Schule ausgesprochen. Grundschularten
Grundschulen werden auch als Statteilschulen bezeichnet. Neben öffentlichen Grundschulen gibt es Privatschulen und sogenannte freie Schulen (z. B. Waldorfschulen). Lernziele an Grundschulen
Zu den Lernzielen von Grundschulen gehören u. a. das Lesen und Schreiben sowie Schrift und Orthografie, die Grundrechenarten, das Erlernen der Uhrzeit und Berechnen von Zeitspannen. Außerdem werden biologische und chemische Grundlagen, räumliche und grafische Grundlagen sowie Musik und Verkehrserziehung vermittelt. Kooperatives Lernen und jahrgangsübergreifender Unterricht werden häufig in Grundschulen umgesetzt.
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Nach dem 24. 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen. Sonstige Informationen
° Schulfremde Personen/ Datenerfassung
Eltern bzw. Sorgeberechtigte dürfen das Schulgelände und insbesondere das Schulhaus nur in begründeten Fällen (Elternabend, terminierte Elterngespräche, Konferenzen, persönliche Anliegen im Sekretariat) betreten. Es besteht in jedem Fall Maskenpflicht! Über den Aufenthalt im Schulgebäude werden wir Anwesenheitslisten führen. Besucher, deren Aufenthalte länger als 10 min andauern, setzen bis zunm 24. 2022 den Nachweis eines negativen Testergebnisses oder ein Nachweis "geimpft" oder "genesen" voraus. Hinweis zum Datenschutz: Wir erheben von Besuchern folgende Daten: Familienname, Vorname, persönliche Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthaltes im Gebäude. Die Angaben müssen für das Gesundheitsamt erhoben werden. Nach einer Frist von 4 Wochen werden Ihre Daten ordnungsgemäß gelöscht. Unbefugte haben keinen Zugriff auf die erfassten Daten. ° Belehrungen Die Schülerinnen und Schüler werden über konkrete schulinterne Hygienevorschriften und Maßnahmen wiederkehrend belehrt.
Diese Unterstützung gilt auch bei allen anderen schulischen Themen. Telefonischer Kontakt: 05251-3087710
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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