Vor der Verfüllung oder dem Ausbau muss die Tankanlage offiziell stillgelegt werden. Die Stilllegung erfolgt durch einen Sachverständigen, der eine Stilllegungsbescheinigung erstellt und die Tankanlage bei der zuständigen Behörde/Landratsamt automatisch abmeldet. Stilllegung. Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. Nutzen Sie hierfür am besten unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unser Herr Jörg Müll steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Tankstilllegung gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Nummer 07251/9151-12 oder per E-Mail an.
- Stilllegung
Stilllegung
Außerbetriebnahme von ausgedienten Behältern Alte, unbrauchbar gewordene oder nicht mehr benötigte Tanks werden von uns fachmännisch stillgelegt oder auf Wunsch rationell demontiert bzw. ausgebaut und abtransportiert.
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Werden Tanks stillgelegt, müssen diese gereinigt und entgast werden. Befindet sich im Tank eine Kunststoffinnenhülle, so muss diese vor der Demontage oder Verfüllung ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt werden. Befindet sich im zu verfüllenden Tank Leckflüssigkeit, so muss der Tank im Bereich der Tanksohle geöffnet werden um diese ordnungsgemäß
entsorgen zu können. Prüfpflicht von Heizölbehältern:
Vor der Stilllegung von allen unterirdischen Tankanlagen (z. B. Erdtanks) sowie allen oberirdischen Tankanlagen (z. Kellereinschweißtanks) mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10. 000 Liter Inhalt, (Überschwemmungs-/oder Schutzgebiet über 1. 000 Liter) müssen diese durch zugelassenen Sachverständigen geprüft und eine Werksbescheinigung der ordnungsgemäßen Entleerung und
Reinigung des Behälters bauseits an die zuständige Behörde geschickt werden. Vorbereitungsarbeiten und Assistenz des Sachverständigen, Ausstellen einer Werksbescheinigung erfolgt durch uns. Erst nach evtl. erforderlichen Sachverständigen-Abnahme können die Tanks dann demontiert, entsorgt oder mit Sand verfüllt werden.