Bereichsmenu Arbeitsschutz in Kleinbetrieben
Die Kompetenzzentren-Betreuung mit dem KPZ-Portal
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten interessieren Sie sich für die Kompetenzzentren-Betreuung, als alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 4. Was müssen Sie tun
Mit der VBG-Kundennummer und notwendigen personenbezogenen Daten melden Sie sich auf dem Kompetenzzentren-Portal an. Nach der Anmeldung wird ein branchen- und themenbezogenes Selbstlernen online absolviert. Regelbetreuung | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Im nächsten Schritt erfolgt das Durchführen des branchen- und unternehmensbezogener PRAXIS-CHECK. Mit diesem PRAXIS-CHECK erstellen Sie gleichzeitig das notwendige Dokument Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Nach der vollständigen Bearbeitung des PRAXIS-CHECKs wird die Urkunde ausgedruckt, die gegenüber den Arbeitsschutzbehörden als Nachweis für die Betreuung des Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 dient. Ab diesem Moment stehen dann die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline zur Verfügung.
Regelbetreuung | Bg Bau - Berufsgenossenschaft Der Bauwirtschaft
The intermediation of occupational physicians and occupational health and safety practitioners by the accident insurers can promote the implementation of the DGUV regulation 2. Contrary to the intentions of the German Occupational Safety Act, general practitioners are important contact persons for employees. Access options
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Price includes VAT (Brazil) Tax calculation will be finalised during checkout. Literatur Barth C, Hamacher W, Eickholt C (2014) Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, Berlin, Dresden
Google Scholar
Bauer M, Engeldinger A (2003) Arbeits- und Gesundheitsschutz in klein- und mittelständischen Unternehmen. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung na ... / 1.2 Einführung der Kleinbetriebsbetreuung | Arbeitsschutz Office Professional | Arbeitsschutz | Haufe. Wolters Kluwer, München
Bolm-Audorff U, Catrein B, Petereit-Haack G, Popp I (2016) Abhängigkeit von Arbeitsschutzmängeln von der Betriebsgröße, der Branche sowie der arbeitsmeizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung. In: Schmitz-Spanke S (Hrsg) DGAUM Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.
Betriebsärztliche Und Sicherheitstechnische Betreuung Na ... / 1.2 Einführung Der Kleinbetriebsbetreuung | Arbeitsschutz Office Professional | Arbeitsschutz | Haufe
Bei der Aufteilung der Zeiten ist zu berücksichtigen, dass je Fachdisziplin ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0, 2 Std. /Jahr pro Beschäftigtem/r, erbracht werden müssen. mehr Info zur Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
Ermittlung des Betreuungsumfangs entsprechend der DGUV Vorschrift 2
Mit Hilfe einer makro-unterstützten Excel-Tabelle können Sie die Einsatzzeiten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die im Rahmen der Grundbetreuung erbracht werden müssen, entsprechend der betrieblichen Aufgabenfelder gewichten und aufteilen (Tabellenblatt "GB + Gewicht"). Darüber hinaus kann der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung entsprechend der jeweiligen Aufgabenfelder dokumentiert und festgelegt werden (Tabellenblatt "bs Betreuung"). Wir empfehlen Ihnen, die Excel-Dateien vor der Nutzung in einem persönlichen Ordner zu speichern. Einsatzzeiten-Rechner für die Betreuungsgruppe II (Excel-Datei)
Einsatzzeiten-Rechner für die Betreuungsgruppe III (Excel-Datei)
Fachkundige Beratung im Betrieb Bild: © DGUV
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde der beiden Professionen werden vor allem die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Zudem werden abhängig von der Betriebsgröße verschiedene Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die trägerspezifisch ausgestaltet sind. Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren über die Vorschrift und beraten bei Fragen zur Anwendung. Evaluation der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) wurde 2016 mithilfe großangelegter Befragungen von Betriebsleitungen, betrieblichen Interessenvertretungen, fachkundigen Personen und staatlichen Aufsichtsbehörden sowie den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger evaluiert.