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Immer wieder hören wir die Klagen vieler unserer Leserinnen und Leser, dass Sie größten Wert auf die qualifizierte und vor allem individuelle Betreuung ihrer demenziell erkrankten Angehörigen legen, das Geld für Betreuungsleistungen aber nicht ausreichend wäre. Das war in der Tat so bis zu Beginn dieses Jahres. Ab 01. Januar 2015 haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert und der Gesetzgeber hat den Wunsch der Angehörigen nach mehr Betreuungsleistungen endlich anerkannt. Das macht großen Sinn, weil es den pflegenden Angehörigen einen größeren Freiraum in der eigenen Freizeitgestaltung schenkt und die eine oder andere Auszeit verschafft. Gut so! Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5. Konkret sehen die Änderungen folgendermaßen aus:
Pflegesachleistungen können ab 01. Januar 2015 zu 40% in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Ein Beispiel:
Bei Pflegestufe 3 wurden bisher 1550 Euro an Pflegesachleistungen an den Pflegedienst bezahlt. Nun können 40% davon – das sind 620 Euro – an einen Anbieter von Betreuungsleistungen abgegeben werden.
Pflegesachleistungen In Betreuungsleistungen Umwandeln
Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Zu diesen Pflegeleistungen zählt unter anderem die Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen Person. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhältst Du monatlich im Pflegegrad 1 bis 5 in Höhe von max. 125 Euro. Umwandlungsanspruch (§ 45 a SGB XI) – binschonda. Inhalt Betreuungs- und Entlastungsleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Beispiele Welche Angebote der Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind abrechenbar? Wer hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Pflegegrad beantragen, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten Pflegebegutachtung Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungs- und Betreuungsleistungen Entlastungsbetrag abtreten Betreuungs- und Entlastungsleistungen Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung.
Umwandlungsanspruch (§ 45 A Sgb Xi) – Binschonda
Jedem Versichertem stehen ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 689€ (Pflegegrad 2) bis 1995€ (Pflegegrad 5) zu. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung kann der Versicherte umwandeln und zusätzlich zu den 125€ der Entlastungsleistung in Anspruch nehmen. Der entsprechende Protzentsatz wird dann von Pflegegeld abgezogen. Somit kann der Versicherte mehr Haushaltshilfe für sich in Anspruch nehmen. Pflegegrad 3 = 1. 298, 00 Euro
40% von 1. 298, 00 Euro = 519, 20 Euro für die Entlastungsleistung
40% von 545, 00 Euro = 218, 00 Euro Pflegegeld
Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld – 316€ 545€ 728€ 901€ Pflegesachleistung & Teilstationäre Pflege – 689€ 1. 298€ 1. 612€ 1. 995€ Vollstationäre Pflegeleistung 125 € Zuschuss 770€ 1. Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln. 262€ 1. 775€ 2. 005€ Entlastungsleistung 125€ 125€ 125€ 125€ 125€ Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr – 1. 612€ Verhinderungspflege pro Kalenderjahr – 1. 612€ Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40€ 40€ 40€ 40€ 40€
Umwandlungsanspruch (§ 45 a SGB XI)
40% der Ihnen nach § 36 SGB XI zustehenden Sachleistung kann auch als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden, und zwar zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Ansprüchen in Höhe von 125 EUR monatlich.
Betreuungs- Und Entlastungsleistungen Für Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5
(1) Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
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1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Mehr Betreuungs-/Entlastungsleistung Durch Umwandlung Von Sachleistung – Angehörigenpflege | Komm Klar
Die Vergütungen für ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 sind vorrangig abzurechnen. Die Inanspruchnahme der Umwandlung erfolgt unabhängig vom Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI. Der Versicherte entscheidet für sich, aus welchem "Topf" anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag (bisher: niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen) finanziert werden sollen. Beispiel: Frau Hase nimmt Leistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag in Anspruch
Frau Hase entscheidet sich für die Erstattung aus Mitteln nach § 45 b (1) SGB XI
Budget: Monatlich 125 EUR für
Eigenanteile der Tagespflege Eigenanteile der Kurzzeitpflege Anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag Betreuungsleistungen durch den Pflegedienst
Allerdings ist das Gesetz offensichtlich in Kraft getreten, ohne dass die Sachbearbeiter in den Versicherungen über die Ausführungsbestimmungen informiert wurden. Ich entnehme diesen Umstand der Tatsache, dass es viele Fragen diesbezüglich von Ihrer Seite gab. Deshalb haben wir uns stellvertretend für Sie durch den Amtsschimmel gekämpft und folgenden Mustertext ausgearbeitet:
Pflegekasse
XXXXXXXX
Herr Sachbearbeiter XYZ
00000 Musterhausen
Betreff: Antrag auf Umwandlung der Betreuung im Rahmen der 40%
Bei Frau Mustermann, Musterstraße, 10000 Musterhausen
KV XXXXXXXXX, geb. XXXXX
Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter XYZ,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich, Musterfrau (gesetzl. Vertreterin,
die Betreuungsleistungen nach § 45 b in Höhe von 208 Euro mtl. voll ausschöpfe. eine Umwandlung in Betreuung im Rahmen der 40-%-Leistung in Anspruch nehme. Dies soll ab Mai 2015 so abgerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Maria Musterfrau
Achtung:
Wie im Mustertext beschrieben kann eine Umwandlung des Pflegegeldes in Betreuungsleistungen nur vorgenommen werden, wenn zugleich der volle Satz an Betreuungsleistungen in Anspruch genommen wird.
Wenn Sie also nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen brauchen, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes überwiesen. Sie haben die Möglichkeit, eine feste Kombination zu wählen, die ein gleichbleibendes Pflegegeld pro Monat garantiert. An dieses Verhältnis sind Sie theoretisch sechs Monate lang gebunden. Verändert sich zwischendurch die Pflegesituation, können Sie die Aufteilung aber jederzeit anpassen. +Tipp: Kreuzen Sie beim Antrag auf Pflegeleistungen immer die Kombinationsleistung an. Lassen Sie aber offen, wie hoch der Anteil der Sachleistung und des Pflegegeldes jeweils sein soll. So bleiben Sie flexibel. Die Pflegekasse prüft dann am Ende des Monats automatisch, ob die Pflegesachleistungen vollständig verbraucht wurden oder ein Rest als Pflegegeld ausgezahlt wird. Beispiel: Herr Kurz hat Pflegegrad 3 und in diesem Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 818 Euro genutzt. Das sind etwa 60 Prozent der Pflegesachleistungen. Am Ende des Monats stehen ihm noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu.