Trauzeugen und die Trauzeuginnen haben viele Aufgaben, wie etwa die Organisation der Hochzeitsfeier, das Überreichen der Ringe, die Unterstützung von Braut und Bräutigam sowie das Ausrichten des Junggesellenabschieds. Doch, die wohl wichtigste Aufgabe ist es die Eheschließung zu bezeugen. Das ist die einzige Pflicht, der die Trauzeugen aus rechtlicher Sicht nachkommen müssen. Wie viele Trauzeugen gibt es bei der standesamtlichen Trauung? Bis zum Jahr 1998 war es in Deutschland bei der standesamtlichen Trauung gesetzlich vorgeschrieben, zwei Trauzeugen zu nennen. Seit jenem Jahr kann die Eheschließung auf dem Standesamt aber auch ganz ohne Trauzeugen vollzogen werden, also auf Wunsch ganz privat im kleinsten Kreis. Um es also nochmal deutlich zu sagen: In aller Regel gibt es 2 Trauzeugen im Standesamt
Die evangelische Kirche handhabt das seit dem Jahr 1998 genauso. Nur in der katholischen Kirche müssen Braut und Bräutigam bis heute noch zwei Trauzeugen nennen. Dasselbe gilt in der Schweiz, wo es weiterhin zwei Trauzeugen auf dem Standesamt geben muss.