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Eu-Medizinprodukteverordnung Mdr: Was Sich Ab 2020 Ändert
Die neue EU-Medizinprodukteverordnung gilt vor allem für Hersteller von Medizinprodukten. Aber auch für Betreiber bringt sie einige Neuerungen mit sich. MDD und AIMD werden zu MDR
Die MDR löst die bisherigen Medizinprodukte-Richtlinien MDD (Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte) und AIMD (Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte) ab. Die Richtlinie 98/79/EG über in-vitro-Diagnostika (IVD) geht nicht in der MDR auf, sondern wird durch eine eigene EU-Verordnung ersetzt, nämlich die In-Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation (IVDR). Die neue EU-Medizinprodukteverordnung gilt unmittelbar und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Insofern bleiben die deutsche Medizinprodukte-Verordnung und das diese näher ausführende Medizinproduktegesetz (MPG) von der MDR unberührt, da es sich hierbei um Gesetzestexte auf nationaler Ebene handelt. Die EU-Medizinprodukteverordnung sieht eine individuelle nationale Regelung ausdrücklich vor. EU-Medizinprodukteverordnung MDR: Was sich ab 2020 ändert. MDR 2020: Die wichtigsten Änderungen für Betreiber im Überblick
Mit 175 Seiten handelt es sich bei der Medical Device Regulation um einen äußerst umfangreichen Gesetzestext, der insbesondere an Hersteller von Medizinprodukten umfangreiche Anforderungen stellt.
Umsetzung Der Neuen Eu-Medizinprodukteverordnung - Mdr Verständlich Und...
"Notwendig ist also ein System, das auch die Nachbeobachtung umfasst, das heißt ein Verfahren zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen und für die Erfassung von Vorkommnissen sowie zur Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Rückrufen. Die MDR-Anforderungen beinhalten auch eine potenzielle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für den Hersteller. Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukteverordnung - MDR verständlich und.... " Informationsbroschüre mit Formblättern
Wie für das gewerbliche Labor auch führe damit die MDR insbesondere für den Zahnarzt mit Praxislabor zu deutlich mehr Pflichten an das einrichtungsinterne Qualitäts- und Risikomanagement, so der VDZI. Der Verband hat bereits im vergangenen Jahr für die zahntechnischen Labore eine umfassende Informationsbroschüre "Manches neu – Manches anders – Manches mehr: Die Europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR) für Dentallabore" mit Formblättern zur Umsetzung der neuen Anforderungen herausgegeben. Die Informationsbroschüre für Dentallabore könne auch von Nicht-Innungsmitgliedern zum Preis von 56 Euro zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer per Bestellformular oder per E-Mail an bezogen werden.
Die Mdr-Verordnung Mit Auswirkungen Für Das Dentallabor&Nbsp;|&Nbsp;Management&Nbsp;|&Nbsp;Ztm-Aktuell.De
Bei der Einordnung von Zahnersatz in die Produktgruppe "Sonderanfertigungen" ist das Herstellungsverfahren (ob manuell oder im CAD / CAM Verfahren) nicht relevant (Verordnung (EU) 2017/745, Artikel 2, Absatz 3). Dennoch verschärfen sich die Anforderungen an die Dokumentation des Herstellungsprozesses. Was ist zu tun, um die Regularien der Medizinprodukte-Verordnung für Sonderanfertigungen einzuhalten? Der Inhalt der Konformitätserklärung für Medizinprodukte ist in den Anhängen IV (allgemein) und XIII (Sonderanfertigungen) zur Verordnung (EU) 2017/745 geregelt. Sowohl Dentallabore als auch Praxislabore bzw. Zahnärzte mit Chairside-Fertigung, stellen Medizinprodukte her und müssen daher ein Risikomanagement- bzw. Europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR) - Nicht nur für das gewerbliche Labor: Dents.de. ein Qualitätsmanagement-System integrieren. Ziel dabei ist die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Produkte. Nach DIN EN ISO 13485 (2016) zertifizierte Dentallabore arbeiten bereits größtenteils nach der MDR. Das Ziel der lückenlosen Rückverfolgbarkeit wird mittels Umsetzung einer technischen Dokumentation erreicht.
Europäische Medizinprodukte-Verordnung (Mdr) - Nicht Nur Für Das Gewerbliche Labor: Dents.De
Aber auch Betreiber von Medizinprodukten sind von den Änderungen betroffen. Welche das im Wesentlichen sind, haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen. Unique Device Identification (UDI)
Medizinprodukte sollen sich zukünftig eindeutig klassifizieren lassen. Zu diesem Zweck wird jedem Medizinprodukt eine eindeutige Produktnummer, die "Unique Device Identification" (UDI) zugeordnet. Dies dient der Verbesserung der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit, insbesondere von fehlerhaften Produkten. Gesundheitseinrichtungen müssen die UDI ihrer Produkte speichern, wenn es sich dabei um implantierbare Produkte der Klasse III handelt. Europaweite Datenbank Euramed
Seit Mai 2011 sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (kurz Euramed) zur Verwaltung von Medizinprodukten zu nutzen. Diese erfährt mit der Medical Device Regulation eine Erweiterung. Künftig soll sie dann sogar teilweise öffentlich zugänglich sein. Ziel ist es, die Zusammenarbeit bei der Überwachung von Medizinprodukten zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen.
Damit ist für das Dentallabor ebenso wie für das Praxislabor das Vorhalten eines Risikomanagementsystems bzw. eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) bindend. Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses ZP Probeabo
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