Gegen die Erinnerung wird sodann Beschwerde eingelegt. Für das Erinnerungsverfahren entsteht gem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV eine Gebühr nach Nr. 3500 VV (siehe Beispiel 123). Für das Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt gem. 5 Abs. 4 Nr. 2 VV eine weitere Gebühr nach Nr. 3500 VV. I.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
II. Beschwerdeverfahren
0, 5-Verfahrensgebühr, Nr. 35... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
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Antrag Auf Gerichtliche Entscheidung Master.Com
Hamm/Lohberger, Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger
Dieser Bescheid erfährt eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Anzeigende gleichzeitig Verletzter ist (unmittelbar Betroffener oder Angehörige des Betroffenen). a) (Vorschalt-)Beschwerde, § 172 I 1 StPO
Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen (Vorschalt-) Beschwerde eingelegt werden, vgl. § 172 I 1 StPO, womit das Klageerzwingungsverfahren beginnt. aa) Abhilfe durch Staatsanwaltschaft
bb) Vorlage an den Generalstaatsanwalt
Im Klageerzwingungsverfahren hat dann die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, der Beschwerde abzuhelfen oder diese dem Generalstaatsanwalt vorzulegen. (1) Positive Entscheidung
(2) Ablehnung
Im Klageerzwingungsverfahren kann der Generalstaatsanwalt dann dem Antragssteller Recht geben (positive Entscheidung) oder eine Ablehnung vornehmen. (a) Antrag an Oberlandesgericht, § 172 II-IV StPO
Erfolgt ein Ablehnungsbescheid kann der Betroffene im Klageerzwingungsverfahren innerhalb von einem Monat einen Antrag an das Oberlandesgericht stellen. Dies ist der eigentliche Klageerzwingungsantrag, vgl. § 172 II-IV StPO.