Nachrichten
Wirtschaft
Branchen
Startups
Privat
Community
Service
Suche
Viele, die eine Haushaltsversicherung oder eine Gebäudeversicherung haben, glauben bei einem Brand den Schaden ersetzt zu bekommen. Doch es gibt zahlreiche Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt. Worauf Sie beim Versicherungsvertrag und in Ihrem Verhalten achten sollten, um das zu vermeiden. Wenn die Versicherung bei einem Brand grobe Fahrlässigkeit feststellt, schaut man beim Schadenersatz durch die Finger. © istock
Ein Brand kann mit einem Schlag alles zerstören, was man sich mühsam abgespart hat. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Viele glauben, dass sie für solche Fälle mit einer einfachen Haushaltsversicherung komplett abgesichert sind. "Das ist aber nicht immer der Fall", warnt Martin Zagler, Geschäftsführer des Brand- und Wasserschadensanierungsunternehmens welchen Bedingungen Versicherungen für Brandschäden aufkommen und wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Klären, wann ein Verhalten "grob fahrlässig" ist Ein Wohnungsbrand kann für Betroffene verheerende Folgen haben: Neben der erheblichen Gesundheitsgefährdung kann es auch zu einer hohen finanziellen Belastung kommen, vor allem, wenn die Versicherung nicht für die Sanierung der Brandschäden zahlt.
So Bringen Haftpflichtversicherungen Die Geschädigten Um Ihr Geld - Schadensmanagement
Datenschutz | Erklärung zu Cookies
Um fortzufahren muss dein Browser Cookies unterstützen und JavaScript aktiviert sein. To continue your browser has to accept cookies and has to have JavaScript enabled. Bei Problemen wende Dich bitte an:
In case of problems please contact:
Phone: 030 81097-601
Mail:
Sollte grundsätzliches Interesse am Bezug von MOTOR-TALK Daten bestehen, wende Dich bitte an:
If you are primarily interested in purchasing data from MOTOR-TALK, please contact:
GmbH
Albert-Einstein-Ring 26 | 14532 Kleinmachnow | Germany
Geschäftsführerin: Patricia Lobinger
HRB‑Nr. : 18517 P, Amtsgericht Potsdam
Sitz der Gesellschaft: Kleinmachnow
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE203779911
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. Vandalismus beim G20: Auto abgebrannt, zahlt die Versicherung? - AUTO BILD. 1 VSBG).
Vandalismus Beim G20: Auto Abgebrannt, Zahlt Die Versicherung? - Auto Bild
Er warf anschließend noch Gegenstände nach den Beamten. Schließlich begab er sich ins Badezimmer, um sich offenbar das Pfefferspray abzuwaschen und verschloss die Tür. Zwischenzeitlich trafen weitere Polizeikräfte ein und umstellten das Haus. So bringen Haftpflichtversicherungen die Geschädigten um ihr Geld - Schadensmanagement. Den Beamten gelang es im weiteren Verlauf kommunikativ auf den 43-Jährigen einzuwirken, sodass er die Tür wieder öffnete und sich widerstandslos in Gewahrsam nehmen ließ. Der durch den Angriff verletzte Beamte musste seinen Dienst beenden. Wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Rückfragen bitte an:
Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Ups, Bist Du Ein Mensch? / Are You A Human?
Für Schäden, die rund um den G20-Gipfel entstanden sind: Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben Betroffenen Hilfe in Aussicht gestellt, damit diese nicht auf Kosten sitzen bleiben. Wie diese Hilfe konkret aussehen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt. Schäden können über das kostenfreie Bürgertelefon der Polizei gemeldet werden (08000-428650). Reparieren oder ausbezahlen? Will man den Schaden nicht reparieren lassen, hat man auch die Möglichkeit, sich die in einem Kostenvoranschlag oder durch einen Gutachter ermittelte Schadensumme von der Versicherung auszahlen zu lassen. Dann geht die Versicherung allerdings davon aus, dass man an einer Reparatur nicht interessiert ist, und zieht die Mehrwertsteuer ab. Vorsicht ist bei Verträgen mit Werkstattbindung geboten (sogenannten Rundum-sorglos-Pakete): Diese Verträge bieten oft günstiger Prämien und im Schadensfall muss man sich um kaum etwas kümmern; teilweise gibt es sogar einen Hol-und-Bring-Service.
In diesem Fall muss die Versicherung die Reparatur nicht bezahlen! Beispiel: Ein Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10. 000 Euro. Durch den Vandalismus-Schaden ist der Restwert des Fahrzeugs auf 4. 000 Euro gesunken. Die Reparatur würde allerdings 7. 000 Euro kosten. In diesem Falle würde die Versicherung nur 6. 000 Euro ausbezahlen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und nicht die vollen Kosten für die Reparatur übernehmen. In der Vollkasko droht Beitrags-Hochstufung
Wird der Schaden von der Vollkasko übernommen, droht dem Versicherungsnehmer außerdem eine Reduzierung des Schadenfreiheitsrabatts, was sich in den Folgejahren in teilweise deutlich höheren Beiträgen bemerkbar macht. Gerade bei einer hohen Selbstbeteiligung sollte man deshalb bei geringeren Schäden genau überlegen, ob man auf die Versicherung zurück greift oder die Reparatur lieber aus eigener Tasche zahlt – und so in Summe günstiger davon kommt. Als Faustregel gilt: Bei Schäden bis zu 1. 000 Euro lohnt es sich in der Regel, darüber nachzudenken, den Schaden selbst zu zahlen.