04. 07. 2018, 13:36
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Hallo Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Rente von meinem Vater. Mein Vater (türkische Staatsbürger-unbefristeter Aufenthaltstitel) ist 67 Jahre Alt (ca. 40 Jahre in Deutschland gearbeitet-gelebt) und ist seit 2 Jahren in Rente und bezieht die Rente von hier. Zusätzlich hat er eine Einmalzahlung in die türkische Rentenkasse gemacht und bekommt auch monatlich von der Türkei eine Rente. In diesen 2 Jahren sind er und meine Mutter immer wieder mal für Paar Monate in Deutschland gewesen. Allerdings verbringen Sie die meiste Zeit in der Türkei. Meine Frage: - Ist die Rente in der Türkei unabhängig von der Rente hier in Deutschland? - Da meine Eltern mehr als 6 Monate im Ausland verbringen, hat das Auswirkungen auf die Rente? Vielen Dank vorab für eure Bemühungen. Gruß Deniz
04. 2018, 17:08
Für die Zahlung des deutschen Rentenbetrages ist der Wohnort (D oder TR? Türkische rentner aufenthalt in der turkey krankenversicherung video. ) letzlich bedeutungslos, die Beträge sind gleich. So gesehen ist es eigentlich egal ob eine Anschrift in D oder in TR im Computer steht.
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Statt im nasskalten Regenwetter hierzulande kann man auch im Winter an der türkischen Riviera die Sonne genießen. Selbst im Januar liegen die Temperaturen tagsüber noch bei ungefähr 15 Grad Celsius. Während der Sommermonate kann es für mitteleuropäische Verhältnisse allerdings unangenehm heiß werden, Temperaturen von knapp 35 Grad Celsius sind an der Mittelmeerküste dann keine Seltenheit. Krankenversicherung
Deutschland und die Türkei haben ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Deutsche und türkische Staatsbürger können unter gewissen Voraussetzungen weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Die europäische Gesundheitskarte, mit der gesetzlich Versicherte in vielen europäischen Ländern medizinische Leistungen erhalten, gilt in der Türkei nicht. Türkische rentner aufenthalt in der turkey krankenversicherung en. Man muss vor dem Aufenthalt bei der Krankenkasse einen Auslandskrankenschein (Formular T/A 11) beantragen. Trotz Sozialversicherungsabkommens können in der Türkei erhebliche Mehrkosten bei Behandlungen entstehen, die von der deutschen Krankenkasse nicht übernommen werden.
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Identitätsnummer für Ausländer
Wenn Sie im Besitz einer mindestens 6-monatigen Aufenthaltserlaubnis sind, erhalten Sie eine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası), mit der Dienstleistungen von Behörden oder privaten Institutionen in Anspruch genommen werden können. Diese Nummer kann entweder unter ermittelt oder bei der zuständigen Sicherheitsdirektion / Ausländerbehörde (Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) beantragt werden.
Umgekehrt geht das natürlich auch, z. B - Niederländer mit Erstwohnsitz in Deutschland - hier in einer GKV-Kasse versichert - Kosten werden aber mit der niederländischen Kasse abgerechnet. Wegen der Sozialleistungen ist in diesem Zusammenhang kein Argument, denn sowohl in der Türkei als auch in Spanien und auch bei uns erhält der Betroffene nicht mehr und nicht weniger als der Türke, Spanier, Holländer oder Deutsche. von Juliane » 15. 2013, 15:13
Czauderna hat geschrieben: Hallo Juliane, ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast. Natürlich habe ich das absichtlich gefragt! Krankenversicherung in der Trkei - Auswandern: Auswanderer Forum. Czauderna hat geschrieben: Es ist total normal und auch genau so legal, dass... Mag sein, aber ist es auch fair? Hier geht's ja immerhin um Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in der Türkei haben und nichtmal mehr nach DE zurückkehren können. Da wird ein Wohnsitz in DE vorgegaukelt, um weiterhin Leistungen der AOK zu beanspruchen. von broemmel » 15. 2013, 15:25
Juliane, mach Dich erst mal über die Abkommen der Bundesrepublik mit der Türkei schlau bevor Du etwas unterstellt.