Aufpassen müssen Sie nur wegen Paragraph 164 StGB, der falschen Verdächtigung, en Sie allerdings damit vermeiden können, indem derjenige, der die Punkte "übernehmen" soll, den Fragebogen selbst ausfüllt und abschickt und sich somit (straflos) selbst bezichtigt. In diesem Fall kann Ihnen allesamt nichts passieren. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL. M.
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers
04. 2014 | 20:52
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
" Schnelle und verständlich formulierte Antwort.
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Unfallgegner Macht Falsche Angaben Mit
Ich rate Ihnen, Ihrem Rechtsanwalt den Sachverhalt mitzuteilen, so wie er sich tatsächlich zugetragen hat. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass der Kollege Sie dann nur noch "halbherzig" vertritt. Es gehört zum Alltag anwaltlicher Tätigkeit, dass der Mandant nicht immer mit der ganzen Wahrheit "herausrückt". Daher wird Ihre Richtigstellung den Rechtsanwalt keinesfalls so beeindrucken, wie Sie befürchten. Aber nur wenn der Rechtsanwalt den Sachverhalt genau kennt, kann er Sie sachgerecht vertreten. Daher: Keine Angst, sagen Sie ihm, was wirklich geschehen ist. Bewertung des Fragestellers
04. 2015 | 09:51
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Falsche angaben Verkehrsrecht. Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
" Danke für die schnelle, professionelle und freundliche Beratung! Kann ich nur weiter empfehlen!! LG
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Unfallgegner Macht Falsche Angaben Du
Dies würde einen Verstoß gegen die Beleuchtungs- und Sicherungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 StVO bedeuten. Beharrt der Unfallverursacher Ihnen oder auch der Polizei gegenüber darauf, dass Sie ohne Beleuchtung gefahren sind, obwohl dies nicht der Fall war, stehen Sie vor einem Problem: Wie können Sie beweisen, dass der Unfallverursacher lügt? Wir helfen Ihnen dabei, sich in einer solchen misslichen Lage richtig zu verhalten. Es gibt also keinen Grund den Kopf in den Sand zu stecken! Unfallgegner macht falsche angaben in online. Tipps
Das sollten Sie tun, wenn der Unfallverursacher den Hergang des Schadensereignisses falsch darstellt:
#1 Fertigen Sie Fotos und Videos von der Unfallstelle mit Ihrem Smartphone an! #2 Suchen Sie unmittelbar nach dem Unfall nach Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben! # 3 Bewahren Sie Fotos, Videos und die Daten der Zeugen (Name, Anschrift) sowie deren Angaben sorgfältig auf! # 4 Sie möchten sich nicht selbst mit der Schadensregulierung herumärgern? Dann haben wir hier die Lösung für Sie: faire-Regulierung.
Unfallgegner Macht Falsche Angaben In Online
Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die Schuld abstreitet. Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und widerruft dieses Schuldeingeständnis später erst bei der eigenen Unfallversicherung. Für den Geschädigten ist dies besonders ärgerlich: Denn nach der Schuldfrage, also wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, wird später auch der Schadensersatzanspruch gemessen. Gibt der Unfallverursacher zu, den Unfall zu 100% verursacht zu haben, dann wird auch seine Versicherung oder er selber 100% des Schadens tragen müssen. Streitet er jedoch die Schuld ab, oder gibt an, dass der Unfallgeschädigte mitverantwortlich für den Unfall war, wird eine Quotelung vorgenommen. Unfallgegner macht falsche Angaben; der Zeuge auch. Das heißt, dass der Gegner oder seine Versicherung dann nur beispielsweise 60% des Schadens übernehmen, weil sie sagen, dass der Geschädigte 40% des Schadens selber zu verantworten hat.
Der Sinn einer solchen Frage sei dem durchschnittlichen VN klar. Sie ziele darauf ab zu erfahren, welche Schäden vorher, also vor dem angezeigten Versicherungsfall an dem Fahrzeug aufgetreten waren. Denn frühere Schäden könnten, wie allgemein bekannt sei, den Marktwert eines Fahrzeugs auch dann beeinflussen, wenn sie repariert seien. habe gewusst, dass der Wagen beim Kauf im Februar 1997 erhebliche Schäden aufgewiesen und sich insgesamt in einem desolaten Zustand befunden hatte. Angesichts der behaupteten kostenaufwändigen Reparaturen und der Kenntnis der DAT-Schätzungsurkunde liege dies auf der Hand. Unfallgegner macht falsche angaben mit. In der mündlichen Verhandlung vor dem BG habe er seine Kenntnis vom Schadenumfang ausdrücklich bestätigt. 2. a) Liege der objektive Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung vor, werde der Vorsatz nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG gesetzlich vermutet. Demgemäß müsse der VN beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht … Demgegenüber habe das BG der Bekl. die Beweislast auferlegt.