Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen werden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Die Inbetriebnahme des Registers () seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31. 01. 2019. Energieberatung – Stadtwerke Bamberg. Sie haben Fragen zum Marktstammdatenregister? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Die Betreiber der folgenden Anlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlage im MaStR zu registrieren:
Alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich der Stromspeicher, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. (Dies betrifft u. a. konventionelle Anlagen, Biomasse-, KWK-, PV-, Wasserkraft-, Wind-Anlagen, Speicher, aber z.
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- Im Marktstammdatenregister registrieren | Bayernwerk Netz
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Marktstammdatenregister Für Pv-Anlagen Und Speicher
Mit der Annahme des Angebotes ist die Einheit bzw. die EEG- oder KWK-Anlage datentechnisch dem neuen Betreiber zugeordnet, der damit auch die Verantwortung für die Datenrichtigkeit übernimmt. Bei diesem Vorgang muss ein Gültigkeitsdatum angegeben werden. Damit wird im MaStR abgebildet, wer zu welcher Zeit der Betreiber der Einheit oder Anlage war. Die MaStR-Nummer der Einheit und der EEG- oder KWK-Anlage und die Zuordnung zu einer Lokation ändern sich bei der Übertragung nicht. 14 Was ist die Netzbetreiberprüfung und wie läuft diese ab? Ein Teil der Daten unterliegt der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Diese Daten werden anlassbezogen automatisch an den Anschlussnetzbetreiber zur Überprüfung übermittelt. Eine Netzbetreiberprüfung erfolgt, wenn eine Anlage erstmalig mit dem Status "in Betrieb" im MaStR registriert wird bereits geprüfte Daten vom Anlagenbetreiber geändert werden oder die Qualitätssicherung des MaStR eine Prüfung anfordert. Marktstammdatenregister für PV-Anlagen und Speicher. Dazu werden die zu prüfenden Daten an den zuständigen Anschlussnetzbetreiber übermittelt.
: 0228 14 - 3333 (Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:30 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr) Email:
Im Marktstammdatenregister Registrieren | Bayernwerk Netz
Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber. 9 Warum muss ich meine Bestandsanlage erneut registrieren? Damit das MaStR in möglichst vielen Zusammenhängen genutzt werden kann, muss es möglichst vollständig sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass auch Bestandsanlagen im MaStR abgebildet werden. Künftig lässt sich eine wachsende Zahl privatrechtlicher und behördlicher Prozesse mit einer Registrierung im MaStR vereinfachen oder setzt eine Registrierung voraus. Zudem werden durch die Registrierung der Bestandsanlagen möglichst vollständige und plausible Auswertungen aller Anlagen ermöglicht. 10 Benötigt der Anschlussnetzbetreiber einen Nachweis über die Registrierung im MaStR? Ja, bei Neuanlagen (Inbetriebnahmedatum ab 31. 01. Im Marktstammdatenregister registrieren | Bayernwerk Netz. 2019). Da die Registrierung im MaStR unter anderem Voraussetzung für die Zahlung von Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG sowie von Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem KWKG ist, benötigen wir als ihr Netzbetreiber einen Nachweis über die Registrierung im MaStR.
Durch das MaStR soll die Markttransparenz erhöht und die Bildung fairer Preise verbessert werden. Weitergehende Ziele sind sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas Abgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Energiemarkt umwelt- und netzverträgliche, flexible und effiziente Steuerung der Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Energie sowie der Abnehmer Gewährleistung einer zunehmenden Versorgung mit erneuerbaren Energien Das Marktstammdatenregister ist somit als Instrument der verbesserten energiewirtschaftlichen Steuerung gedacht und wird von den Behörden und den Akteuren auf dem Strom- und Gasmarkt genutzt werden. Ganz praktisch verringert das MaStR-Webportal den Aufwand zur Erfüllung bestehender Meldepflichten. Was sind die "Stammdaten" des MaStR? Was sind die "Stammdaten" des MaStR? Stammdaten sind Daten, die sich nicht (oder nur selten) ändern: Standort Kontaktinformationen Unternehmensform technische Daten der Anlage technische Zuordnungen, wie z. der Netzanschlusspunkt Sogenannte "Bewegungsdaten" wie Zählerstände oder Speicherfüllstände werden nicht erfasst.
Energieberatung – Stadtwerke Bamberg
Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb aufgenommen. Das bringt für Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich. Das Marktstammdaten-register der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter. Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:
Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d.
22. Dezember 2020
Ohne Anmeldung in neuem Register droht Stopp der Einspeisevergütung
Wer eine Solaranlage betreibt, darf einen wichtigen Termin keinesfalls verpassen: Bis 31. Januar 2021 müssen alle dezentralen Energieerzeugungsanlagen in einem bundesweiten Verzeichnis angemeldet sein – sonst drohen finanzielle Nachteile. Unterbleibt der Eintrag in das neue Marktstammdatenregister, darf der zuständige Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht mehr auszahlen. "Der Gesetzgeber lässt uns leider keine Wahl", sagt Marco Göhrich von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. Gezahlt wird erst dann wieder, wenn der Registereintrag erfolgt ist. Die ZEAG-Tochter hat die betroffenen Betreiber in ihrem Netzgebiet bereits zwei Mal angeschrieben, um sie an den notwendigen Schritt zu erinnern. "Mehr als die Hälfte der Empfänger hat aber noch nicht reagiert", so Marco Göhrich. Die Meldung beim Marktstammdatenregister ist problemlos per Internet möglich. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist vor knapp zwei Jahren gestartet.