Auf fast allen Einladungen zur Eigentümerversammlung findet sich der Tagesordnungspunkt "Entlastung des Verwalters". Wem nutzt ein solcher Beschluss? Der Verwalter legt die Punkte für die Eigentümerversammlung fest. Manchmal darf der Verwaltungsbeirat gemäß § 29 Absatz 2 WEG hier unterstützend mitwirken, was nicht die Regel ist. Somit kann der Verwalter auch Punkte aufnehmen, die ihn begünstigen. Dazu gehört der vorgenannte Tagesordnungspunkt. Beispiel:
Die Eigentümerversammlung fand am 28. 04. 2016 statt. Die "Entlastung des Verwalters" wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Dieser Beschluss wird nicht angefochten. Somit ist dieser Beschluss rechtskräftig. Vorteile für den Verwalter:
Zeitliche Reduzierung der Haftungszeit
Die normale Verjährungsfrist endet erst am Ende des dritten Jahres, das auf das Jahr der Eigentümerversammlung folgt - also am 31. 12. 2019. Kassenprüfer in der Wohnungseigentümergemeinschaft?. -> Mit dem Entlastungbeschluss endet die Haftung des Verwalters sofort. Eine Abberufung und Kündigung des Verwalters können nicht mehr auf solche Grunde gestützt werden, die zeitlich vor dem Entlastungsbeschluss liegen (BayObLG Beschluss vom 06.
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Nachteile für den Verwalter:
keine
Vorteile für die Eigentümer:
Keine
Nachteile für die Eigentümer:
siehe Vorteile für den Verwalter
Sollte ein Punkt z. B. aus der Jahresabrechnung 2015 (Beispiel) angefochten werden, erhöhen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, weil auch der TOP "Entlastung der Verwalters" angefochten werden muss. Fazit:
Mit einer Entlastung
verzichten Sie als Eigentümer auf eine Menge Ihrer eigenen Rechte und
verschaffen dem Verwalter zahlreiche Vorteile. Warum sollten Sie dies eigentlich tun? Der Verwalter hat keinen Anspruch auf seine Entlastung, aber er darf diesen Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Und wie Sie ja wissen, wird über diesen Punkt in der Regel binnen weniger Sekunden abgestimmt. Und fast immer wird diese Entlastung (= Verzicht auf die eigenen Rechte) mit Mehrheit beschlossen. Und wie wollen Sie in Zukunft von Ihrem Verwalter ernst genommen werden? Eigentümergemeinschaft - Kassenprüfung. Übrigens: Gute Verwalter nehmen diesen Punkt erst gar nicht auf die Tagesordnung.
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34. Das Ergebnis der Überprüfung ist für die Wohnungseigentümer noch nicht bindend. Bindend ist erst ein Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich hoffe, Ihre Frage abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
20. 2014 | 21:42
Ihre Antwort bedeutet letztendlich: Ohne vorliegende Beschlüsse für
2013 kann eine ordnungsgemässe Kassenprüfung nicht vorgenommen werden. Oder doch!?! Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. 2014 | 08:49
Nein, so pauschal lässt sich dies nicht sagen. Die Kassenprüfung bereitet letztlich die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung erst vor. Beide Kassenprüfer fallen aus - Vereinswelt. Es bedarf daher keiner Beschlussfassung, DASS eine ordnungsgemäße Überprüfung erfolgen muss. Lediglich wenn die Überprüfung AUSSCHLIEßLICH durch externe Prüfer erfolgen soll, muss dieser Ablauf vorab vereinbart oder beschlossen werden. Wenn die Überprüfung durch den Beirat mit Unterstützung externer Prüfer erfolgen soll, ist keine besondere Vereinbarung oder Beschluss erforderlich.
Tipp:
· Stimmen Sie NIE für die Entlastung der Verwaltung. · Verzichten NIE freiwillig auf Ihre Rechte. Als Quelle, auch für die Übernahme von Textpassagen, wurde verwendet:
Greiner/Köhler in Köhler/ Bassenge (Hrsg. ): Anwalts-Handbuch Wohnungseigentum, Seite 944f, 2004, Köln
29. 2016 - zuletzt geändert am 26. 2016 – Dieter Walinski
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