Neue Heilmittel-Richtlinie Mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 entfielen viele bürokratische Hürden mit der Verordnung von Heilmitteln und Therapien. Es wird nun nicht mehr zwischen einer Erstverordnung, einer Folgeverordnung und einer Verordnung außerhalb des Regelfalls unterschieden. Stattdessen gibt es nun nur noch einen Verordnungsfall und eine Behandlungsmenge, an der sich Ihr Arzt orientiert. Auch die Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.
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Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Arzt einen dringlichen Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt (Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen). Darüber hinaus entfallen ab dem 01. Januar 2021 die Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls endgültig für alle Kassen. Die neue Heilmittel-Richtlinie finden Interessierte hier komplett. Rahmenverträge gelten weiter
Wann der neue Bundesrahmenvertrag in Kraft treten wird, ist aktuell noch offen und hängt vom weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens ab. Am 16. Dezember 2020 gab es einen ersten Erörterungstermin der Kostenträger und der maßgeblichen Physiotherapieverbände mit der Schiedsperson – siehe unsere Meldung dazu hier. Bitte beachten Sie: Bis über die Details im neuen Bundesrahmenvertrag entschieden ist und damit der Vertrag dann in Kraft tritt, gelten die aktuell gültigen Rahmenverträge mit den Kostenträgern weiter. Wichtig: Verordnung aus 2020 behalten ihre Gültigkeit
Zum Abschluss nochmals der Hinweis: Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Heilmittelverordnungen behalten auch über den Jahreswechsel hinaus ihre Gültigkeit.
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Ich find das eine Frechheit. Beide haben bei der Krankenkasse nachgefragt. Die Kassen sagen, Pat. kann behandlung bekommen und es greift nicht das Budget an. Aber die Kassen dürfen nichts machen. (Fragt sich wer keine Ahnung von seinem Job hat)
So ich hoffe ihr sehn noch durch. Gruß Luca
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Hallo, das stimmt was die Kasse zu deiner Patientin gesagt hat. Wenn der Arzt 3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen verordnet hat... An deiner Stelle würde ich mit dem Arzt telefonisch in Verbindung treten. Du hast nichts zu verlieren und dein Pat. auch nicht. Erzähl ihm, das auf ihn keine Kosten zukommen und begründe die notwendigkeit der Therapie. Also Versuch dein Glück kannst ja mal schreiben ob es geklappt hat. MFG Pinz
Leider kein Einzelfall:-(
Hab das dieses Jahr schon mehrmals mitbekommen. Also einer meiner Patienten hatee sich bei der Kasse dann erkundigt und die hat klasklar gesagt, er bekommt sein Rezept und hat sogar selber bei dem Arzt angerufen.
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Somit können im Jahr 2020 verordnete Therapien auch nach dem 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. So sieht es § 13 b "Übergangsregelung" der Heilmittel-Richtlinie vor.
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Verordnungsmenge
Die Höchstmengen je Verordnung sind ebenso wie die orientierenden Behandlungsmengen im Heilmittelkatalog definiert. Bitte fragen Sie uns nach der für Ihren Verordnungsfall mögliche Heilmittel - Höchstmenge. Auswahl der Heilmittel
Die Einteilung in vorrangige und optionale Heilmittel entfällt. Es erfolgt nur noch eine Einteilung in vorrangige und ergänzende Heilmittel. Die Verordnungseinheiten je Verordnung können zudem in drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel und einem ergänzenden Heilmittel aufgeteilt werden. Beispiel:
Vorrangiges Heilmittel
2x Krankengymnastik
3x Manuelle Therapie
1x Klassische Massage
Ergänzendes Heilmittel
6x Wärmepackungen
Die Möglichkeit der Aufteilung der Behandlungseinheiten auf unterschiedliche Heilmittel besteht nicht. Doppelbehandlungen
Sofern medizinisch erforderlich, hat der Arzt/Zahnarzt die Möglichkeit, Doppelbehandlungen zu verordnen. Bitte beachten: Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht.
z. B. : wenn der Arzt 6 Einheiten "Krankengymnastik als Doppelbehandlung" verordnet, dürfen: 3 x 2 Einheiten "Krankengymnastik" am selben Tag durchgeführt und abgerechnet werden. Behandlungsfreies / verordnungsfreies Intervall
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Ausstellungsdatum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall vom gleichen Arzt ausgestellt wurde. Sollten Sie Fragen zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021 haben, hilft Ihnen das Physiotherapie Köln Praxis Team gerne weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen