Frage vom 1. 8. 2015 | 17:11
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung wegen Verstoß gegen das Btmg
Hallo ich bin neu hier und suche dringend euren Rat. Ich bin 17 Jahre alt. Bei einem Freund von mir war vor ca 2-3Monaten aus dem nichts eine Hausdurchsuchung und von ihm wurden 2 Handys eingezogen ( wo auch meine alte Nummer gespeicher war)
Letzte Woche haben 2 freunde von mir(beide auch minderjährig) einen eine Vorladung wegen Btmg als Beschuldigte bekommen, und jetzt heute morgen habe ich auch eine Vorladung bekommen aber nicht als Beschuldigter sondern als Betroffener jetzt frage ich mich 1. wie ich reagieren sollte? 2. ob es gut oder schlecht für mich ist dass ich betroffener bin und wo überhaupt der genaue unterschied zu den beschuldigtem liegt? das irgendwelche auswirkungen auf meinen füherschein den ich gerade mache haben wird? 4. ob ich mir einem anwalt nehemn sollte? Vorladung wegen Verstoß gegen das Btmg Strafrecht. Vielen dank für jede Antwort
# 1
Antwort vom 1. 2015 | 17:55
Von Status: Unbeschreiblich (99865 Beiträge, 36981x hilfreich)
Als Betroffener ist man meines Wissens nach ein "Neutrum".
- Vorladung wegen Verstoß gegen das Btmg Strafrecht
- Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG geringe Menge Strafrecht
Vorladung Wegen Verstoß Gegen Das Btmg Strafrecht
Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Polizeibeamten Sie in rechtswidriger Weise dazu genötigt haben, eine Probe abzugeben, sollten Sie ggf. mithilfe eines Strafverteidigers strafrechtliche Schritte gegen die Polizeibeamten einleiten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL. B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -
Vorladung Wegen Verstoß Gegen Das Btmg Geringe Menge Strafrecht
Welche Substanzen gelten als Betäubungsmittel? Nach der Rechtsprechung sind unter Betäubungsmitteln Stoffe zu verstehen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wegen ihrer Wirkungsweise eine Abhängigkeit hervorrufen können, deren betäubende Wirkungen wegen des Ausmaßes einer missbräuchlichen Verwendung unmittelbar oder mittelbar Gefahren für die Gesundheit begründen oder die der Herstellung von Betäubungsmitteln dienen. Aber nicht jeder Stoff, der diese Voraussetzungen erfüllt, stellt ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG dar. Vielmehr lässt sich anhand einer Positivliste im BtMG entnehmen, welche Stoffe unter den strafrechtlichen Begriff des Betäubungsmittels fallen. Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG geringe Menge Strafrecht. Das bedeutet, dass nicht jede Art von Droge automatisch ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG ist. Vielmehr kann ein Stoff, der zwar auch wie ein Rauschmittel wirkt und abhängig machen kann, nicht unter das BtMG fallen, wenn er nicht in der Positivliste des BtMG aufgeführt ist. Nach § 1 BtMG ist der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die in den Anlangen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen begrenzt.
Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt, oder
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist. Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige stellt kein Verschaffen von Gelegenheit zum Verbrauch im Sinne von Satz 1 Nr. 10 dar. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b und Nr. 11 ist der Versuch strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 4, 5, 6, 10 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt, 2. 11 als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, 3. durch eine der in Absatz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet,
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b oder Nr. 10 fahrlässig oder erkennt er im Falle des Absatzes 1 Nr. 11 fahrlässig nicht, daß die in § 18a genannten Stoffe oder Zubereitungen zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.