Herzlich willkommen Mitgliederversammlung der Bürgerschützengesellschaft Warstein e. V. vom 26. 03. 2022 Die Mitgliederversammlung der Bürgerschützengesellschaft Warstein e. begann mit der Begrüßung um 19. 33 Uhr durch Nicola Kraft. Einen besonderen Gruß ließ Kraft den Ehrenmitgliedern, dem Ortsvorsteher, der Abordnung der Junggesellen, dem Kellerteam und der Presse zu Teil werden. Gefolgt von der Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den 1. Vorsitzenden Nicola Kraft. Es folgten Grußworte vom Ortsvorsteher Dietmar Lange und dem 1. Hauptmann der Junggesellen. Anschließend erhoben sich die Schützen von Ihren Plätzen, um der 19 Verstobenen im Jahr 2021 zu gedenken. Zum Protokollführer wurde Peter Müller (Beisitzer/Schriftführer/Presse) und die drei zweiten Hauptleute, Björn Klare (Ostkompanie), Matthias Hense (Südkompanie) und Marc Bräutigam (Nordkompanie) von der Versammlung ernannt. Der Versammlung lagen keine Anträge vor. Peter Müller verlass das Protokoll der Mitgliederversammlung 2021 vor.
- Feststellung der beschlussfähigkeit protokoll movie
- Feststellung der beschlussfähigkeit protokoll in 2020
Feststellung Der Beschlussfähigkeit Protokoll Movie
Protokoll: Wahlausschuss-Sitzung vom 06. Mai 2022
Datum: Freitag, 06. 05. 2022, Kalenderwoche 18
Zeit: von 12:30 Uhr bis 13:21 Uhr
Protokoll: Frederik
Anwesende WA: Lars Göttgens, Dina Rachel Kogan, Frederik Heigold
Ort: AStA-Konferenzraum
Gäste:
Tagesordnung
Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollführung
Todos
Berichte
Zulassung Wahlvorschläge
Namen Stimmzettel
Interviews HoRa
Anstehende Termine
nächste Sitzung & TOPs
Genehmigung vom Protokoll dieser Sitzung
Beschlüsse
Für die Wahl zur 24. Ausländerinnen- und Ausländervertretung wird die Internationale Liste (IL) mit allen 11 Kandidierenden zugelassen. (3/0/0)
Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Bauingenieurwesen wird die Fachschaftsliste (FSBau) mit allen 11 Kandidierenden zugelassen. (3/0/0)
Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Maschinenbau wird die Fachschaftsliste Maschinenbau (FSL) mit allen 20 Kandidierenden zugelassen. (3/0/0)
Für die Wahl zum Rat der Fachschaft Geowissenschaften und Ressourcenmanagement wird die Fachschaftsrat-Kandidatur (FS-Kandidatur) mit allen 10 Kandidierenden zugelassen.
Feststellung Der Beschlussfähigkeit Protokoll In 2020
Bereits im letzten Jahr musste die Mitgliederversammlung zwangsläufig abgesagt werden. Leider kann nun auch die für den 19. März 2021 geplante Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes nicht stattfinden. Das von der Bundesregierung verabschiedete Covid19-Gesetz erlaubt es aber dem Verein, dass alle Vorstandsmitglieder zunächst bis 31. 12. 2021 im Amt bleiben können, soweit es vorher weiterhin nicht möglich ist, eine Mitgliederversammlung in Präsenzform durchzuführen. Die Handlungsfähigkeit des Vereines ist somit weiterhin gegeben. Auch die Finanzlage des Vereins ist weiterhin gut und hat durch Corona keinen nennenswerten Schaden genommen. Unserem Verein geht es also gut und wir können wieder voll durchstarten, sobald der Spuk ein Ende hat. Dann werden wir auch unverzüglich mit der terminlichen Planung der Mitgliederversammlung und den zuvor abzuhaltenden Abteilungsversammlungen beginnen und die Einladungen dazu auf den Weg bringen! Ich denke wir können es alle kaum erwarten, dass wir unser normales Leben mit einem Trainings- und Sportbetrieb, einem geöffnetem Sportheim und einem geselligen Zusammensein und der Wiederaufnahme von Kontakten zurückbekommen.
In diesen Bereich der Vereinssatzung fällt auch die Regelung zur Mitgliederversammlung, wobei es folgende Dinge aufzuführen gilt: Wer beruft die Mitgliederversammlung ein? Form der Berufung Frist der Einberufung Bekanntgabe der Tagesordnung Versammlungsort Versammlungszeit Wer ist teilnahmeberechtigt? Wie viele Mitglieder müssen mindestens anwesend sein? Maßnahmen während der Mitgliederversammlung Mit diesen Regularien im Hinterkopf und ihrer Verankerung in der Satzung des Vereins können schon vorab einige Fallen ausgeschlossen werden und die Beschlüsse einer Mitgliederversammlung daher ihre Gültigkeit beweisen. Allerdings gilt es auch, während der Versammlung dafür Sorge zu tragen, dass die gefassten Beschlüsse der Mitgliederversammlung entsprechend unumstößlich sind. Wer leitet die Mitgliederversammlung? Die §§ 32 ff. BGB geben keinerlei Regelungen darüber bekannt, wer die Leitung einer Mitgliederversammlung übernehmen muss. Hier bleibt es dem Verein und seinen Mitgliedern überlassen, dies entsprechend in der Vereinssatzung festzuhalten.