Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Offene Ganztagsschule Die offene Ganztagsschule im Primarbereich verfolgt drei Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule. Deshalb werden vorhandene Ganztagsangebote aus Kinder- und Jugendhilfe und Schule zu einem kohärenten Gesamtsystem zusammengeführt. Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) | Bezirksregierung Düsseldorf. Die Gesamtverantwortung hat der Schulträger im Rahmen einer gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung. Die Kooperation der Schulen mit Partnern aus Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport ist eine zentrale Grundlage der offenen Ganztagsschule. Land, Kommunen und freie Träger sorgen gemeinsam für eine verlässliche und anspruchsvolle Qualitätsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter:
Offene Ganztagsschule Im Primarbereich | Bezirksregierung Arnsberg
Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)
In der offenen Ganztagsschule werden die Angebote von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und außerunterrichtlichen Partnern "unter dem Dach der Schule" pädagogisch zusammengefügt. Die offene Ganztagsschule bietet in der Regel an allen Unterrichtstagen von 8. 00 Uhr bis 16. 00 Uhr zusätzliche Betreuungs-, Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote für Schülerinnen und Schüler an. Offene Ganztagsschule im Primarbereich | Bezirksregierung Arnsberg. Die Angebote erfolgen zusätzlich zum planmäßigen Unterricht und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Sport, der Musikschule und dem Kulturbereich. Grundlage ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept, das jede Schule mit ihren Partnern entwickelt und darstellt. Die Teilnahme der Kinder am offenen Ganztagsbetrieb einer Schule ist freiwillig. Mit der Anmeldung binden sich die Eltern aber für ein Schuljahr. Bei entsprechendem Bedarf wird in den Schulferien, ggf. schulübergreifend, ein Betreuungsangebot organisiert.
Finanzielle Förderung Der Offenen Ganztagsschule Im Primarbereich | Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert wird die Zahl der zum 15. 10. des Schuljahres besetzten Ganztagsplätze. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr zum 01. 08. für das kommende Schuljahr erhöht. Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägernn, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen. Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular (Anlage 1) zusammen mit einem Kostenplan. Antragstermin für Schulträger ist jährlich der 31. 03. Finanzielle Förderung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich | Bezirksregierung Arnsberg. für die Förderung im folgenden Schuljahr. Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg
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B. Hausaufgabenbetreuug, Arbeitsgemeinschaften) oder auch in Räumen bzw. auf dem Gelände benachbarter Einrichtungen (z. Sportanlagen und -plätze). Gibt es auch Betreuungsangebote in den Ferien? Für die Oster-, Herbst-, Sommer- und Weihnachtsferien werden durch die Stadt Oberhausen die Ferienspiele angeboten. Dieses Angebot ist freiwillig und findet an ausgewählten Schulen im Stadtgebiet statt. Was soll durch die OGS erreicht werden? bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein verlässliches Bildungs- und Erziehungsangebot für Kinder Zusammenfassung vorhandener Ganztagsangebote im Primärbereich unter dem Dach der Schule als Ort des Lebens und Lernens ein Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleicheit pädagogisch qualifiziertes Angebot aus einer Hand Förderung von besonders begabten Kindern sowie von Kindern mit Lerndefiziten
Ist mein Kind während der Betreuung hinreichend versichert? Ja! Die Angebote zur Einführung der OGS sind schulische Veranstaltungen. Insofern sind Kinder während der Betreuung und auf Hin- und Rückweg versichert.
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Wichtige Hinweise: Was passiert in den Ferien An schulfreien Tagen und in den Ferien findet ebenfalls eine ggf. schulübergreifende Betreuung statt. Zwischen den Schulleitungen, Erzieher/innen und Eltern wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt, in welchen Ferienwochen eine Betreuung stattfindet, in welchen Zeitraum die Urlaubszeiten gelegt werden sowie an welcher Schule die Betreuung stattfinden wird. Mittagsverpflegung Jeden Tag wird für alle Kinder ein gemeinsames Mittagessen angeboten. Die Kosten werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen von der jeweiligen Schule erhoben. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt, die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Im Falle einer Bedürftigkeit können die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden, die Anträge hierfür sind im zuständigen Jobcenter (Fachdienst Soziales) zu stellen. Weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung Ihrer Schule (siehe oben) oder an das Fachdienst Bildung, Jugend & Sport der Kreisstadt Steinfurt.
Offene Ganztagsschule Im Primarbereich (Ogs) | Bezirksregierung Düsseldorf
Müssen alle Schüler der Schule an diesem Angebot teilnehmen? Nein! Die Teilnahme an den Angeboten der OGS ist freiwillig. Was wird in der OGS angeboten? Im Rahmen ihres Konzeptes setzt jede Schule besondere Förderschwerpunkte, die sie mit dem Personal des Betreuungsvereins oder mit Partnern aus dem Schulumfeld umsetzt, um so differenzierte und vielfältige Angebote zu ermöglichen, wie z. B.
Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und AG's Sport- und Bewegungsangebote Angebote im musischen, künstlerisch-kreativen Bereich Freizeitaktivitäten Zusätzlich besteht für die Kinder die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit einzunehmen. In welchen Räumen wird die Betreuung angeboten? An unserer Schule wurden und werden noch umfangreiche Um- und Ausbauarbeiten durchgeführt, um speziell für die Betreuung konzipierte Räume zu schaffen. Auch die Spielmöglichkeiten auf dem Schulgelände werden ergänzt und verbessert. Natürlich können auch einige Angebote in den Klassen- und Fachräumen der Schule durchgeführt werden (z.
Bezeichnung Förderprogramm
Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Sinne des RdErl. des MSW vom 23. 12. 2010 (BASS 12 – 63 Nr. 2)
Wie sind die Konditionen? Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses. Der Grundfestbetrag beträgt 766 Euro pro Schuljahr und Kind beziehungsweise 1. 529 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0, 2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/innen oder pro 12 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0, 1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag in Höhe von 258 Euro pro Schüler/in beziehungsweise 535 Euro pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.