Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit des Notenschutzes für Rechtschreibleistungen und Teilbereiche des Lesens. Notenschutz kann von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern bei der Schulleitung beantragt werden. Im Verfahren des Umgangs mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten kooperieren die Schulen mit den Mitarbeitern der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren. Informationen für Eltern
Infoflyer für Eltern: Jahrgangsstufen 1- 6
Manche Kinder benötigen mehr Zeit zum Erlernen des Lesens und Schreibens. Rechenschwierigkeiten - Berlin.de. Mit einer passenden, gezielten Förderung lässt sich dieser Entwicklungsrückstand oft aufholen. PDF-Dokument
Infoflyer für Eltern: Jahrgangsstufen 7- 13
Festgestellte Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten lassen sich in vielen Fällen mit einer gezielten Förderung aufholen. Die Lehrkräfte der weiterführenden Schule empfehlen passende Fördermaßnahmen und -materialien für zu Hause.
Rechenschwierigkeiten - Berlin.De
Wird jetzt ein Nachteilsausgleich in Form einer Zeitzugabe bei der Klassenarbeit gewährt, hilft das bedingt bis gar nicht. Wichtig ist zunächst, dass das Kind alle Unterrichtsinhalte mitbekommt. Im Fach Heimat- und Sachunterricht, Bio, Mathe usw. Wie kann man das gewährleisten? Sicher nicht dadurch, dass man das Kind mühselig alle Texte entziffern lässt. Du musst hier zwei Dinge klar unterscheiden. Dein Kind hat eine Lesestörung und bekommt dafür eine Förderung oder ein Training von Dir, von der Schule oder in einem externen Institut. Bildung - Berlin - GEW für mehr Geld für Lehrerbildung im neuen Doppelhaushalt - Bildung - SZ.de. Diese Förderung arbeitet an der Verbesserung der Lesefähigkeit und trainiert Lesen auf der Ebene, auf der Dein Kind gerade steht. Das ist wichtig und richtig. Andere Fächer eignen sich aber nicht dazu. Im Bio-Untericht geht es um Biologie, im Sachunterricht vielleicht gerade um den Igel im Herbst und der 5. Klässler lernt in Geschichte, wie die Steinzeitmenschen gelebt haben. Dieses Wissen kann ich bei einer schweren Lesestörung weder aus dem Schulbuch entnehmen, noch eignet es sich, um den Leseprozess zu verbessern.
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(1) Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Nachteilsausgleich und Notenschutz gemäß den §§ 38 und 39 der Sonderpädagogikverordnung gewährt werden. (2) Für Schülerinnen und Schüler mit vom SIBUZ festgestellten stark ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen oder im Rechtschreiben oder im Lesen und im Rechtschreiben können bis zu einem von der Schule festgelegten Termin die bisher durchgeführten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und der Notenschutz für die Bewertung der Lesefertigkeit oder der Rechtschreibleistung oder der Lesefertigkeit und der Rechtschreibleistung in den schriftlichen Prüfungen durch die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst beantragt werden. Die oder der Prüfungsvorsitzende entscheidet über den Antrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn der ersten Prüfung; dabei sind die generellen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde zu beachten. (3) Für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten stark ausgeprägten Schwierigkeiten im Rechnen kann bis zu einem von der Schule festgelegten Termin eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen um bis zu 25 Prozent durch die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst beantragt werden.
(3) Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Lernen" ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die seit längstens zwei Jahren ausschließlich eine deutschsprachige Regelklasse besuchen, kann bei der Berechnung des Durchschnittswerts für den Erwerb des berufsorientierenden Abschlusses gemäß § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 und für den Erwerb des der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschlusses gemäß § 11 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 die Note in der Fremdsprache unberücksichtigt bleiben. Darüber entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Vorschlag der Klassenkonferenz.