Recht & Beratung in Oldenburg im Branchenbuch Donnerschweer Str. 210, 26123 Oldenburg 0441 570070 Der Gewerbeeintrag Kanzlei Munderloh in Oldenburg ist auf den folgenden Branchen zugeordnet: Recht & Beratung. Kanzlei Munderloh Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an. Rainer Munderloh – Rechtsanwalt in Oldenburg Willkommen auf der Homepage von Rainer Munderloh aus Oldenburg – Rechtsanwalt in den Schwerpunkten öffentliches und privates Baurecht, Urheberrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei ist für Sie in den Regionen Oldenburg, Bremen, Hamburg, Hannover und deutschlandweit für Sie tätig. Langjährige Berufspraxis und fachliche Kompetenz ergeben einen starken Rechtsbeistand an Ihrer Seite, der Sie überzeugen wird. Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die Kanzlei und nehmen Sie Kontakt auf. Anschrift Straße Donnerschweer Str. 210 PLZ, Ort 26123 Oldenburg Koordinaten 53. 1509, 8. 23653 KFZ-Navigation 53. 1511, 8. 23625 Weitere Kontaktdaten Öffnungszeiten Montag 09:00 - 12:30, 14:00 - 17:00 Dienstag 09:00 - 12:30, 14:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30, 14:00 - 17:00 Donnerstag 09:00 - 12:30, 14:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30, 14:00 - 16:00 Samstag geschlossen Sonntag geschlossen und nach Vereinbarung Weitere Informationen Spezialgebiete Öffentliches und privates Baurecht, Insolvenzrecht, Urheberrecht Schnellaktionen Weitere Einträge zu Recht & Beratung in Oldenburg im Branchenbuch Sie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Recht & Beratung in Oldenburg?
- Rainer munderloh verbraucherzentrale son
- Rainer munderloh verbraucherzentrale in 2019
- Rainer munderloh verbraucherzentrale in america
Rainer Munderloh Verbraucherzentrale Son
Der Rechtsanwalt Rainer Munderloh versendet derzeit im Auftrag von der Firma RGF Productions Ltd. Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Films "Private Teens". Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 790, 00 EUR. Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält. Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden. > ### Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt "Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen! "
Rainer Munderloh Verbraucherzentrale In 2019
Ich habe nichts gemacht! Muss ich trotzdem reagieren? In Deutschland gilt die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers. Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie schnellstmöglich reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie " nichts gemacht " haben. Die Rechtslage ist sehr komplex und der Anschlussinhaber haftet eventuell auch dann, wenn er selbst gar nichts gemacht hat. Was soll ich jetzt tun? Bewahren Sie Ruhe! Holen Sie sich fachkundigen Rat von uns. Wir haben hunderte Abgemahnte von Rainer Munderloh vertreten. Bislang wurde kein einziger Mandant verklagt und musste etwas bezahlen (Stand 04. 2013). Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderoh kostenlos. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M. B. A. Telefon 07171 - 18 68 66 Hochspezialisiert Erfahrung mit über 17. 000 Abmahnungen Bundesweite Hilfe Faire Pauschalpreise Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter
Rainer Munderloh Verbraucherzentrale In America
Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von Rechtsanwalt Rainer Munderloh als Berechnungsgrundlage herangezogene Tarifwerke der Huber Medien GmbH tatsächlich zur Berechnung des Schadensersatzes taugen. Hiergegen spricht, dass mit der Abmahnung nicht dargelegt wird, dass für das abgemahnte Foto tatsächlich auch die von der Huber Medien GmbH aufgerufenen Preise am Markt erzielbar sind, was bezweifelt werden kann, da Kartenmaterial mittlerweile auch kostenfrei auf Internetangeboten eingebunden werden kann, so beispielsweise von Google. Die Beweis- und Darlegungslast für eine entsprechende Lizensierungspraxis liegt bei der Firma Huber Medien. In diese Richtung zielt im Übrigen auch eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, mit der das Gericht überzogenen Schadensersatzforderungen eine deutliche Absage erteilt hat. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an! Was können wir für Sie tun?
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen. Einstellungen anzeigen