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Syrische Personenstandsurkunden müssen für die Verwendung durch deutsche Behörden legalisiert werden. Die Hauptzuständigkeit liegt bei der Deutschen Botschaft Beirut. Die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir können im Rahmen des Visumverfahrens syrischer Staatsangehöriger syrische Personenstandsurkunden legalisieren. Hier finden Sie die zugehörigen Merkblätter. Legalisation syrischer Dokumente Hinweis zur Legalisation syrischer Dokumente
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Mit Flüchtlingsstatus In Die Syrische Botschaft? - Kohero Magazin
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Syrische Urkunden Beschaffen
nach Verlust seiner Staatsangehörigkeit diese freiwillig wiedererlangt hat. auf Antrag eine neue Staatsangehörigkeit erworben hat und den Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er erworben hat, genießt oder auf sie verzichtet oder vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes den Antrag zurücknimmt. " Ist es als Geflüchteter zumutbar, die syrische Botschaft in Berlin aufzusuchen, um einen syrischen Pass zu verlängern oder zu beantragen? Du könntest gegenüber dem Standesamt oder der Ausländerbehörde argumentieren, dass es dir nicht zumutbar ist, in die syrische Botschaft zu gehen, da du ja gerade aus diesem Staat geflohen bist und Repressalien befürchtest. Mit Flüchtlingsstatus in die syrische Botschaft? - Kohero Magazin. Das gilt für dich und deine Familie, die vielleicht zum Teil noch in Syrien lebt. Denn die Zumutbarkeit von Mitwirkungshandlungen im Asylrecht ist stets im Einzelfall zu beurteilen: "Personen, für die der Flüchtlingsstatus oder die Asylberechtigung festgestellt worden ist, ist der Kontakt zu Behörden des Heimatstaates zum Zweck der Passbeschaffung nicht zumutbar, soweit dadurch der Statusinhaber oder im Herkunftsland lebende Angehörige durch staatliche Verfolgung gefährdet würden.
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Dann kommt für die Vaterschaft des Beteiligten zu 1. b) gemäß § 1592 Nr. 2 BGB alles auf die Wirksamkeit seiner Vaterschaftsanerkennung an. Zwar liegt inzwischen die erforderliche (§ 1595 Abs. 1 BGB) Zustimmung der Beteiligten zu 1. a) vor. Jedoch ist die Wirksamkeit zu verneinen, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 Abs. 2 BGB (in diesem Fall ist die Anerkennung schwebend unwirksam), mithin auch dann, wenn die Beteiligte zu 1. a) zum Zeitpunkt der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet gewesen ist. Deshalb hat der Beteiligte zu 3. zu Recht einen diesbezüglichen Ledigkeitsnachweis gefordert; dieser wiederum setzt zugleich wegen der notwendigen Identitätsprüfung, also des Nachweises der Identität der Beteiligten zu 1. a), die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines gültigen Reisepasses durch die Beteiligte zu 1. a) voraus. ] (3) Sind die Vorlageverlangen des Beteiligten zu 3. danach im Ansatz berechtigt, könnte den Anträgen der Beteiligten zu 1. allein aufgrund bestehender Aktenlage nur dann nachgekommen werden, wenn die Beteiligte zu 1. a) sich im Sinne der oben wiedergegebenen Grundsätze in einer Beweisnot befände.