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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Landesjugendamt
Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt h t t p s: / / b i l d u n g. t h u e r i n g e n. d e / j u g e n d / l a n d e s j u g e n d a m t /
[ Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Landesjugendamt Link defekt? Bitte melden! ] Das Landesjugendamt ist als obere Landesbehörde im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport errichtet. Landesjugendamt thüringen fortbildung 2022. Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamtes wahrgenommen. Die Aufgaben der Verwaltung des Landesjugendamts sind der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Abteilung des Ministeriums übertragen. Schlagwörter
Thüringen,
Anerkennung,
Fachberatung,
Fortbildung,
Jugendarbeit,
Jugendhilfeplanung,
Kinder- und Jugendhilfe,
Kindertagesstätte,
Landesjugendamt,
Trägerschaft,
Art der Institution
Ministerium / Behörde / Parteigremium
Bundesland
Thüringen
Land
Deutschland
Telefon
0361 57 - 100
Telefax
0361 57 - 34 11 690
Postfach
900463
PLZ des Postfachs
99107
Ort des Postfachs
Erfurt
Zuletzt geändert am
11.
Landesjugendamt Thüringen Fortbildungen 2022
Darüber hinaus obliegen dem Landesjugendamt kraft bundes- und landesrechtlicher Zuweisungen folgende Aufgaben: Zentrale Adoptionsstelle nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, obere Fachaufsicht nach dem Jugendschutzgesetz, Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe, Festsetzung des angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung des Kindes oder Jugendlichen und des Pauschalbetrages für laufende Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege (§ 39 Abs. 2 und 5 SGB VIII), Zulassung von Betreuungsfachkräften in Einrichtungen in Ausnahmefällen (§ 23 ThürKJHAG). Foto:
Landesjugendamt Thüringen Fortbildung 2021
Weitere Informationen auf
Landesjugendamt Thüringen Fortbildung 2022
Fortbildungsangebote für Familienhebammen in den Bundesländern Seit 2012 sind die Landeskoordinierungsstellen der Länder gem. Art. 5 der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen zuständig für Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Sie sind erste Ansprechpartner bei der Suche nach einem passenden Fortbildungsangebot. Bitte wenden sie sich an: Baden Württemberg / Landeskoordinierungsstelle im KVJS-Landesjugendamt Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Lindenspürstr. Landesjugendamt thüringen fortbildung 2021. 39 70176 Stuttgart Tel. : 0711 6375-545 Fax: 0711 6375-449 Bayern / Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat Jugendpolitik/Jugendhilfe Winzererstraße 9 80797 München Tel. : 089 1261-1981 Berlin / Landeskoordinierungs- und Servicestelle Berliner Notdienst Kinderschutz Mindener Str. 14 10589 Berlin Tel. : 030 68391110 Brandenburg / Landeskoordinierungsstelle "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" Landeskoordinierungsstelle "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" Land Brandenburg Start gGmbH Fontanestr.
Die Projekte können in Trägerschaft des Jugendamtes oder freier Träger durchgeführt werden. Gefördert werden können Personal- und Sachmittel, nicht aber Personalkosten der Kommunen. Einzelfallhilfen werden in der Regel nicht gefördert. Downloads Abrechnungsblatt - Projektbezogener Innovationstitel (PIT) Jugendhilfe Festsetzung des Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung gem. § 39 Ab. 2 SGB VIII ab 01. 10. 2021 Wirtschaftliche Jugendhilfe - Heranziehung zu den Kosten - Gemeinsame Empfehlungen gem. § 91 ff. SGB VIII Rundschreiben des LSJV zu Festlegung des maßgebenden Einkommens bei der Berechnung eines Kostenbeitrages nach § 94 Abs. 6 SGB VIII (LJA Nr. 38/2021) Festsetzung des Barbetrages zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) gem. § 39 Abs. Fachliche Empfehlungen | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. 2 SGB VIII Das Landesjugendamt ist gem. 2 SGB VIII zuständige Behörde für die Festsetzung der Barbeträge zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die Festsetzung der Barbeträge. Nach § 39 Abs. 2 SGB VIII wird Kindern und Jugendlichen, die Hilfe zur Erziehung nach §§ 34, 35 oder Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII erhalten, und über § 41 SGB VIII jungen Volljährigen ein angemessener Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) gewährt, dessen Höhe nach Altersgruppen gestaffelt sein soll.
Nachstehendes Verzeichnis gibt einen Überblick über Fortbildungen, die ich unter anderem durchgeführt habe bzw. an denen ich mitwirken konnte:
Konzeptentwicklung im Landkreis Verden
Fortbildung für in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit in den Kreisen Verden und Osterholz/Scharmbeck tätige Fachkräfte (21. Juni 2012, 23. Juni 2011, 24. Juni 2010 in Verden, veranstaltet vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Jugend in Kooperation mit der Kreisjugendpflege Verden)
Konzeptentwicklung in Peine
Fortbildung für die in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Peine tätigen Fachkräfte (veranstaltet vom Nds. Baden-Württemberg Landesjugendamt - Jugendämter.com | Deutschland. Landesamt für Soziales, Familie und Jugend in Kooperation mit der Stadtjugendpflege Peine)
Vom Umgang mit den Damoklesschwertern – Zeit für neues Denken, Zeit zu handeln
Fortbildung für die kommunalen Jugendpfleger/innen im Landkreis Northeim (12. November 2008 in Bad Gandersheim, veranstaltet von der Kreisjugendpflege Northeim)
Partizipation: Kooperation von Jugendarbeit und Ganztagsschulen im regionalen Kontext
Workshop im Rahmen der Fachtagung "Kooperation von Jugendarbeit und Ganztagsschulen im regionalen Kontext" (9. Oktober 2008 in Goslar, veranstaltet vom Nds.