Zeitschrift für Corporate Governance, 4 (13), 153–159. (2014). Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex – Ergebnisse einer Langzeitbetrachtung über die ersten zehn Kodexfassungen. Zeitschrift für Corporate Governance, 5 (14), 197–204. Google Scholar Mahr, T. G., Nowak, E., & Rott, R. (2016). The (Ir)relevance of disclosure of compliance with corporate governance codes: Empirical evidence from the German stock market. Journal of Institutional and Theoretical Economics, 172 (3), 475–520. Google Scholar Naumer, H. -J. Mehrwert oder Marketing? Was bedeutet ESG für die Kapitalanlage? – Teil 1. Allianz Global Investors.. Nonnenmacher, R., & von Schimmelmann, W. Anreiz, das Richtige zu tun. Bericht der regierungskommission corporate governance model. Wie sollten gute Gehälter aussehen? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. 07. 2018.. Nowak, E., Rott, R., & Mahr, T. G. Wer den Kodex nicht einhält, den bestraft der Kapitalmarkt? Eine empirische Analyse der Selbstregulierung und Kapitalmarktrelevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 34 (2), 252–279.. CrossRef Google Scholar Rapp, M. S., & Strenger, C. Corporate governance in Germany: Recent developments and challenges.
Bericht Der Regierungskommission Corporate Governance Model
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22. 02. 2022
Deutscher Corporate Governance Kodex
Prof. f. ABWL, insb. Rechnungslegung u. Wirtschaftsprüfungswesen d. HSU, Hamburg
Bild: mauritius images / Ruslan Ahmetov / Alamy
DCGK: Grund für die erneute Überarbeitungsnotwendigkeit sind insbesondere gesetzliche Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG). Obwohl der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) erst mit Datum 16. 12. 2019 grundlegend überarbeitet wurde und weitere Überarbeitungen nicht mehr in der bislang gewohnten engen Taktung erfolgen sollten, musste die Regierungskommission am 21. 1. 2022 einen Entwurf einer nächsten Überarbeitung veröffentlichen, der bis zum 11. 3. 2022 kommentiert werden kann. Der Entwurf sowie die Begründung ist
hier abrufbar. Der DCGK ist vom Gesetzgeber als sogenannte "weiche" Regelung im Gesetz verankert. Deutscher Corporate Governance Kodex: Rechnungslegung / 2.3 Grundsatz 22: Corporate Governance Berichterstattung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Daher sind die Empfehlungen nicht zu befolgen, allerdings wird mit § 161 AktG gefordert, dass die börsennotierten Aktiengesellschaften die Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen DCGK erklären müssen; sollte dabei von Empfehlungen abgewichen sein, so ist dies anzugeben und zu begründen.
: Regierungskommission "Corporate Governance Kodex" übergibt Zwischenbericht an die Bundesjustizministerin
Am Donnerstag, 16. 12. Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) | Finance | Haufe. 2010, wird der Vorsitzende der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" und Aufsichtsratschef der Commerzbank AG, Klaus-Peter Müller, im BMJ einen Bericht zur Lage der Corporate Governance in Deutschland an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Die zwölfköpfige Regierungskommission, die vom Bundesjustizministerium eingesetzt ist, besteht seit neun Jahren und ist in ihren inhaltlichen Entscheidungen unabhängig. (PM BMJ v. 14. 2010)
Bericht Der Regierungskommission Corporate Governance In America
Entstanden ist eine wahre Fundgrube an aktienrechtlichen Reformüberlegungen. Die Veröffentlichung des Berichts dient daher der Information aller interessierten Fachkreise in der Hoffnung, dass sich eine fruchtbare Diskussion über die Vorschläge anknüpfen möge.
Am 10. Bericht der regierungskommission corporate governance in america. Juli 2001 hat die von Bundeskanzler Schröder eingesetzte Regierungskommission "Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts" ihren Bericht vorgelegt. Auftrag der Kommission war vor allem die Erarbeitung konkreter Empfehlungen, wie das deutsche System der Corporate Governance an die rasanten wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen angepaßt werden kann. Dementsprechend hat sich die Kommission, die sich aus namhaften Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammensetzt, intensiv mit der Arbeit von Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlußprüfung und Hauptversammlung mit dem Ziel befaßt, eine adäquate Kontrolle der Unternehmensleitungen durch interne Vorkehrungen, Kapitalmärkte, Aktionärsrechte und wirksame Haftungsregelungen sicherzustellen. Aber nicht nur das: Die Kommission hat zudem untersucht, welche Möglichkeiten die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien bietet, ob der Gang junger Wachstumsunternehmen an die Börse durch Flexibilisierungen im Aktienrecht erleichtert werden kann und welche Folgen sich für deutsche Aktiengesellschaften aus einer doppelten oder ausschließlichen Zulassung an einer ausländischen Börse ergeben.
Bericht Der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
1 zu verankern, nach der der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten soll. Zudem soll die Unternehmensstrategie Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Schließlich soll auch die Unternehmensplanung finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. In Empfehlung A. 3 soll es zukünftig heißen: Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll auf finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet sein. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen. Lagebericht: Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Die Kommission sorgt zudem mit der Empfehlung A. Der Deutsche Corporate Governance Kodex als standardisierte Form der Corporate-Governance-Berichterstattung in der Finanzkommunikation | SpringerLink. 5 für weitere Transparenz, da im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems beschrieben werden sollen, wobei auch zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden soll.
Mit den aktuellen Änderungsvorschlägen zeigt die Regierungskommission, dass auch künftig der DCGK nicht statisch ist, sondern sich fortlaufend weiterentwickeln wird. Bericht der regierungskommission corporate governance kodex. Hierauf sind die Unternehmen aufgrund der Anpassungen des "alten DCGK" in den vergangenen Jahren vorbereitet. Dies ist mit Blick auf die fortlaufende Entwicklung des Aktienrechts und die enge Verknüpfung zwischen AktG und DCGK auch erforderlich. Inwieweit bereits zum jetzigen Zeitpunkt, zu welchem die CSRD noch nicht beschlossen oder ins nationale Recht überführt ist, die Anpassungen in Bezug auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit geboten sind, wird im Konsultationsverfahren zu diskutieren sein. Mit Blick auf den von der EU vorgezeichneten Zeitplan, nach dem die CSRD bereits im Geschäftsjahr 2024 für das Berichtsjahr 2023 aufgrund nationalstaatlicher Umsetzungsvorschriften von den Unternehmen angewendet werden soll, wäre es für die betroffenen Unternehmen hilfreich, wenn zuvor in den DCGK keine Grundsätze oder Empfehlungen aufgenommen werden, die bereits im kommenden Jahr aufgrund des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens wieder anzupassen wären.