f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
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Heimaufsicht Kreis Plongée
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Heimaufsicht im Kreis Plön
Die Heimaufsicht ist für die Beratung und Überwachung der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Eingliederungshilfeeinrichtungen im Kreis Plön zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich bezieht sich nur auf dievolljährigen Bewohner und Bewohnerinnen der genannten Einrichtungen. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Diese rechtliche Grundlage fokussiert sich auf die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Ziele dieses Gesetzes sind, den Menschen ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, auf den Schutz ihrer Würde und Privatheit zu achten sowie eine angemessene Qualität des Wohnens, der Pflege und Betreuung zu sichern. Heimaufsicht kreis plön. Zudem ist im Kreis Plön die Landrätin, vertreten durch das Gesundheitsamt Kreis Plön, für die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen zuständig. Aktuelles Aufgaben der Heimaufsicht Eine wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der Einrichtungen.
Publikationen und Vorträge aus dem Amt für Gesundheit Kreis Plön
Aktuelles: Unsere Aufgaben
Montag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr