Betreuung durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträgerinnen und -träger Nur möglich, wenn die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den einzelnen Arbeitsstätten des gesamten Unternehmens in Summe nicht mehr als 250 beträgt. Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist kostenlos. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer müssen nachweislich (Brief oder Fax) bei den Trägern der Unfallversicherung (z. B. Landesstelle der AUVA) regelmäßige oder anlassbezogene Begehungen verlangen. Diese müssen so rasch wie möglich durchgeführt werden. Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - können sich ebenfalls an das Präventionszentrum wenden. Medizinproduktebetreiber - BASG. Wenn ein Präventionszentrum in Anspruch genommen oder das Unternehmermodell gewählt wird, müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - darüber informiert werden.
Sicherheitstechnische Kontrolle Österreich
Entsprechend der MPBetreibV sind alle aktiven Medizinprodukte, die der Definition der Anlage 1 (MPBetreibV) entsprechen, STK-pflichtig. Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Der Hersteller eines Medizinproduktes gibt vor, welche Kontrollen durchzuführen sind und in welchem zeitlichen Abstand diese erfolgen müssen, jedoch ist seit der letzten Novellierung der Betreiber nicht mehr an Herstellervorgaben gebunden, sofern das Mindestintervall von 2 Jahren eingehalten wird. Laut Gesetz müssen alle Geräte nach Anlage 1 MPBetreibV einer STK unterzogen werden, auch wenn der Hersteller für diese nicht explizit eine STK vorgeschrieben hat. Der Hersteller kann seit der letzten Novellierung eine STK nicht mehr ausschließen, was z. Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen nach BGV A3OMS Prüfservice | Sicherheitsprüfungen - OMS Prüfservice | Sicherheitsprüfungen nach ESV. B. meist bei automatisierten Defibrillatoren vorher möglich war. Für die Durchführung einer STK ist Voraussetzung, dass der Prüfer durch Ausbildung, Kenntnisse und praktische Tätigkeit Erfahrung für die ordnungsgemäße Kontrolle des Gerätes besitzt.
Verordnung des Allgemeinen Fachverbandes des
Gewerbes über die Prüfung für das Gewerbe
Sicherheitsfachkraft/Sicherheitstechnische Zentren
Allgemeine Prüfungsordnung Unternehmerprüfung Fachkenntnisse Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Stand: 19. 04. 2019