Die Beschlüsse der Regional-KODA NW
Die Regional-KODA hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 eine Ordnung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen beschlossen (Beschluss im Wortlaut), die in die Ausbildungs- und Studienverträge einbezogen wird. Weiterlesen... Die Altersteilzeitregelungen wurden bis Ende 2026 verlängert und Ausbildung nach der PiA-Ordnung bezüglich des Umfangs des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung dem Berufspraktikum im Erziehungsdienst gleichgestellt. Eingrupierung KAVO - Forum für Erzieher / -innen. Beschluss im Wortlaut
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 6 und 7 für Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro wurden verändert. Eine neue Entgeltgruppe 8 wurde eingeführt. Beschluss im Wortlaut
Das Eingruppierungsmerkmal für Pastoralassistenten wurde hinsichtlich der in der Praxis relevanten theologischen Abschlüsse aktualisiert. Beschluss im Wortlaut
Die Umsetzung der Berichtspflicht zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt wurde verändert. Beschluss im Wortlaut
Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Personalbedarf reagieren zu können, die finanzielle Existenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise zu sichern und wirtschaftlichen Schaden von den Dienstgebern im Geltungsbereich der KAVO NW abzuhalten, soll das Instrument der Kurzarbeit flexibel eingesetzt werden.
- Kavo nrw erzieher ausbildung
Kavo Nrw Erzieher Ausbildung
954, 60
4. 060, 36
4. 584, 31
4. 977, 24
5. 566, 65
5. 926, 84
3. 630, 87
3. 896, 65
4. 322, 33
5. 108, 21
5. 416, 02
3. 552, 52
3. 811, 52
4. 099, 67
4. 453, 31
4. 846, 25
5. 082, 02
3. 420, 09
3. 667, 41
3. 929, 41
4. 230, 66
4. 715, 28
4. 924, 83
3. 385, 53
3. 629, 81
3. 920, 94
4. 217, 08
4. 544, 56
4. 773, 76
3. 301, 68
3. 539, 70
3. 863, 91
4. 125, 84
4. 617, 03
3. 292, 48
3. 529, 83
3. 840, 48
4. 115, 53
4. 456, 09
4. 600, 17
3. 246, 36
3. 480, 33
3. 644, 72
4. 063, 86
4. 391, 31
4. 587, 78
3. 184, 84
3. 414, 31
3. 577, 32
3. 994, 89
4. 518, 80
2. Kavo nrw erzieher ausbildung. 942, 66
3. 154, 40
3. 401, 85
3. 763, 74
4. 105, 91
4. 368, 23
2. 879, 77
3. 086, 91
3. 300, 62
3. 503, 09
3. 701, 02
3. 909, 16
2. 805, 05
3. 006, 72
3. 207, 39
3. 408, 02
3. 558, 53
3. 785, 32
2. 682, 35
2. 875, 04
3. 050, 62
3. 169, 76
3. 282, 63
3. 458, 47
2. 526, 93
2. 708, 24
2. 876, 92
3. 031, 80
3. 102, 66
3. 187, 31
2. 335, 34
2. 446, 40
2. 528, 56
2. 617, 76
2. 718, 07
2. 818, 42
gültig ab 01. April 2022
4. 025, 78
4. 133, 45
4.
Hallo,
ich habe leider auch keine Antwort auf deine Frage, sondern ein ähnliches Problem... Nachdem ich mein Anerkennungsjahr gemacht habe, wurde ich von der Einrichtung als Erzieherin übernommen (katholischer Kindergarten, NRW, Vollzeitstelle). In meinem Vertrag steht, dass ich nach der Entgeltgruppe S 03, Stufe 2 bezahlt werde. Verwiesen wird dabei auf den Anhang 1 zur Anlage 29 KAVO. Dort werden als Entgeltgruppe S 03 aber "Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung" angegeben. Erzieherinnen fallen unter die Gruppe S 06. Wie kann das sein?! Komisch finde ich auch, dass meine Freundin bei der AWO für eine Stelle mit 34 Stunden das gleiche verdient wie ich bei 39 Stunden... heißt es nicht immer, dass die AWO eher schlechter bezahlt? Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung. Vielen Dank schon im Voraus! Anlage 4c - Allgemeine Entgeltordnung/ Tätigkeitsmerkmale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst der Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und KiTa gGmbHs. !