KG; Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Kommanditisten bei bereits bestehender Gesellschaft. In den meisten Fällen lässt sich der sozialversicherungsrechtliche Status eines Kommanditisten (oder geschäftsführenden Gesellschafters einer Komplementär-GmbH) mit ein- bis zweistündigem Zeitaufwand klären. Geschäftsführende GmbH einer vermögensverwaltenden KG?. Im 2. Schritt schlage ich Ihnen konkrete Maßnahmen vor, um eine ggf. bestehende Sozialversicherungspflicht rechtssicher zu beenden.
- Gesellschaftsrecht: Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG - Friedrich Graf von Westphalen
- Vermögensverwaltende KG, geschäftsführender Kommanditist
- Geschäftsführende GmbH einer vermögensverwaltenden KG?
Gesellschaftsrecht: Entlastung Des Geschäftsführers Der Komplementär-Gmbh Bei Einer Gmbh &Amp; Co. Kg - Friedrich Graf Von Westphalen
Ein Kommanditist mit einer kapitalmäßigen Beteiligung an der KG oder GmbH & Co. KG über 50% verfügt regelmäßig über die Rechtsmacht zur bestimmenden Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung. Im Ergebnis ist er einem selbständigen Unternehmer gleichzustellen und eine Sozialversicherungspflicht zu verneinen. Ein Kommanditist mit einer kapitalmäßigen Beteiligung unter 50% ist auf Basis der vertraglichen Verhältnisse grundsätzlich nicht in der Lage, maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse zu nehmen. Er ist mit einem abhängig beschäftigten Mitarbeiter der Gesellschaft gleichzustellen. Eine Vergütung seiner Tätigkeit unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Eine Ausnahme bildet die Kommanditisten, die über eine Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung oder über vergleichbare Sonderrechte verfügen. Gesellschaftsrecht: Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG - Friedrich Graf von Westphalen. Eine andere Beurteilung kann sich auch bei einer Gewinnverteilung im Wege monatlicher Vorwegentnahmen ergeben. Eine Verpflichtung zur (Teil-)Rückzahlung bei fehlendem oder zu niedrigem Gewinn könnte eine wichtige Hilfe zur Unterscheidung zwischen Tätigkeitsvergütung und Gewinnverteilung sein.
Vermögensverwaltende Kg, Geschäftsführender Kommanditist
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Mai 2020 darüber zu entscheiden, ob ein Kommanditist einer GmbH & Co KG, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist und für seine Geschäftsführungstätigkeit Vergütungen erhält, diese Vergütungen als sogenannten Vorabgewinn zu versteuern hat. Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt ist schnell dargestellt: An einer GmbH & Co KG war die Komplementär- GmbH als Verwaltungs-GmbH und persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt. Ausschließlich ihr oblag die Geschäftsführung und Vertretung der KG. Die beiden einzigen Kommanditisten der KG waren zu gleichen Teilen an dieser beteiligt und gleichfalls alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär GmbH. Geschäftsführeranstellungsverträge zwischen der Komplementär GmbH und den Kommanditisten wurden nicht abgeschlossen und die Komplementär-GmbH erhielt für die Geschäftsführung und Haftungsübernahme einen jährlich definierten Vorabgewinn. Vermögensverwaltende KG, geschäftsführender Kommanditist. Der Gesellschaftsvertrag der KG sah vor, dass die Komplementär GmbH für die Geschäftsführung und Haftungsübernahme einen jährlichen Vorabgewinn in Höhe von 200.
Geschäftsführende Gmbh Einer Vermögensverwaltenden Kg?
Beigefügt habe ich Ihnen die einschlägigen Regelungen hinsichtlich der Bestellung eines GmbH Geschäftsführers beigefügt. Ich hoffe Ihnen einen entsprechenden Überblick gegeben zu haben. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehen ich Ihnen weiterhin zur Verfügung. Mit besten Grüßen
RA Schröter
§ 6 GmbHG
(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuter, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt ( § 1903
des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt, kann nicht Geschäftsführer sein. Wer wegen einer Straftat nach den §§ 283
bis 283d
des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist, kann auf die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils nicht Geschäftsführer sein; in die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Wem durch gerichtliches Urteil oder durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs, Berufszweigs, Gewerbes oder Gewerbezweigs untersagt worden ist, kann für die Zeit, für welche das Verbot wirksam ist, bei einer Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt, nicht Geschäftsführer sein.
Er begründete dies damit, dass die Komplementärin für die Geschäftsjahre, für die eine Pflichtverletzung im Raum stand, bereits entlastet worden sei. Der Kommanditist klagte daraufhin auch gegen die Entlastungsbeschlüsse, weil er diese als treuwidrig und damit unwirksam ansah. Mit seiner Klage hatte er zunächst bis einschließlich in die Berufungsinstanz Erfolg. Der BGH hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, dies allerdings aus einem rein formalen Grund (nämlich einer falschen Anwendung von Beweislastgrundsätzen). Er nutzte jedoch das Urteil für grundlegende Ausführungen zur Entlastung bei der GmbH & Co. KG und gab der Praxis damit einen wichtigen Leitfaden an die Hand. Grundsatz: Haftung und Entlastung des Komplementär-Geschäftsführers gegenüber Komplementär-GmbH und GmbH & Co. KG Wer sich über die Entlastung bei einer GmbH & Co. KG Gedanken macht, muss sich zunächst das bei der GmbH & Co. KG bestehende Haftungsregime vor Augen führen. Verletzt nämlich ein Geschäftsführer der Komplementär-GmbH seine Pflicht zur ordentlichen Geschäftsführung, haftet er für die hieraus entstehenden Schäden nach § 43 GmbHG.