Im Thüringer Schuldienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Regelschullehrer/Regelschullehrerin (m/w/div) in Vollzeit auf unbestimmte Dauer zu besetzen.
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IV Nr. 2 der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 1. März 2021 zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst (ThürStAnz. S. 824). Darüber hinaus sind wünschenswert: Kenntnisse zeitgemäßer Unterrichtsformen und des Gemeinsamen Unterrichts Kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit Kenntnisse hinsichtlich schulisch relevanter Rechtsvorschriften sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bereitschaft zur Übernahme von Qualitätsverantwortung für den Unterrichtsprozess Umgang mit moderner Kommunikationstechnik Die Einstellung in den Thüringer Schuldienst erfolgt im Beamtenverhältnis, sofern die Bewerberin/der Bewerber die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor oder entscheidet sich die oder der Betreffende nicht für eine Verbeamtung, kann die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Die Besoldung bzw. Vergütung richtet sich nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen und tariflichen Bestimmungen.