b) Besitzsteuern erfassen das Vermögen ( Grundsteuer (GrSt)). c) Verkehrsteuern fallen auf Verkehrsakte des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs an (z. Grunderwerbsteuer (GrESt), Versicherungsteuer). d) Verbrauchsteuern zielen auf den Verbrauch ab (z. B. Mineralöl-, Tabaksteuer). 2. Personensteuern und Realsteuern: a) Personensteuern (Subjektsteuern) zielen auf die natürliche oder juristische Person und können die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen, wie Familienstand, Alter, Zahl der Kinder u. a. Lernkärtchen.ch - gemeinsam einfach lernen : kostenlos. berücksichtigen (z. Einkommensteuer). b) Realsteuern (Objektsteuern) orientieren sich an einem Steuergegenstand, z. dem Gewerbebetrieb oder dem Grundbesitz und können persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigen (Gewerbe-, Grundsteuer u. 3. Direkte und indirekte Steuern: a) Bei direkten Steuerarten sind Steuerzahler und Steuerträger ein und dieselbe Person (Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer). b) Bei indirekten Steuerarten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Steuerschuldner und Steuerträger auseinanderfallen (Umsatz-, Bier-, Energie-, Tabaksteuer u. Die Überwälzung der Steuerarten über die Preiskalkulation des Steuerschuldners auf den Steuerträger wird jedoch nicht immer gelingen.
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Die Befriedigung eines gehobenen Bedarfs ist dabei nicht erforderlich. Aufwandsteuern sind nicht mit Luxussteuern gleichzusetzen. Typische Aufwandsteuern sind:
Zweitwohnungsteuer
Beherbergungsabgabe
Spielautomatensteuer
Hundesteuer
Pferdesteuer
Motorbootsteuer
Kraftfahrzeugsteuer Situation in einzelnen Ländern Bearbeiten
Deutschland Bearbeiten
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern Bearbeiten
In Deutschland können Aufwandsteuern ausschließlich von den Gemeinden erhoben werden – vorausgesetzt, dass in der Gemeinde der örtliche Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Steuer liegt. Das Grundgesetz spricht von den Verbrauch- und Aufwandsteuern, die den Gemeinden zustehen ( Art. 106 Abs. 6 GG). Besitzsteuer – Wikipedia. Beispiel: Eine Zweitwohnungsteuer darf nur die Gemeinde erheben, in deren Gemeindegebiet die Zweitwohnung liegt. Österreich Bearbeiten
Das Bundesland Kärnten (Österreich) erhebt z. B. nach dem Gesetz v. 5. November 1992 eine Landesabgabe auf die Verwendung von Motorbooten auf den Kärntner Gewässern (Kärntner Motorbootabgabegesetz, 1992 - K-MBAG).
Aufwandssteuer Arten - Kämmerei Faq - Ortsdienst.De
Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f. ), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Recht zur Besteuerung und auf die Erträge erhalten, doch wurde ihnen von einigen Ländern (z. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufwandssteuer Arten - Kämmerei FAQ - Ortsdienst.de. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.
Besitzsteuer – Wikipedia
Eine weitere Gruppierung erfolgt hinsichtlich des Besteuerungsobjektes:
Personensteuern sind Subjektsteuern und an die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen geknüpft. Realsteuern sind Substanzsteuern und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Gruppierung nach Steuergegenstand
Steuerarten und Gruppen lassen sich auch nach dem Gegenstand der Besteuerung bilden. Umweltsteuern wie Stromsteuer und Energiesteuer auf Energieverbrauch, Emissionen, Verkehr und schädliche Stoffausbringung
Aufwandsteuern für ein bestimmtes Wirtschaftsgut oder ein bestimmtes Verhalten: Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer
Verbrauchssteuern auf Nutzung bestimmter Waren: Getränkesteuern, Tabaksteuer, Stromsteuer
Gruppierung nach Verwaltungs- und Ertragshoheit
In Deutschland können Steuern grundsätzlich sowohl von Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet, festgesetzt und erhoben werden. Dabei unterscheidet man zwischen der Verwaltungshoheit – Recht oder Pflicht zur Steuereinhebung – und der Ertragshoheit, dem Recht der Steuerverwendung.
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Grundsätzlich kann man die Steuern nach drei verschiedenen Gesichtspunkten ordnen. Es gibt zum einen die Steuern, die sich nach dem Empfänger richten. Dann gibt es die Steuern, die aufgrund ihrer Erhebungsart zusammengefasst werden und zuletzt die Kategorie der Steuern, die sich nach dem Steuergegenstand richten. Dabei werden die Oberbegriffe
Besitzsteuern,
Verbrauchssteuern
und Verkehrssteuern verwendet. Die Verkehrssteuern fallen dabei in die Steuergruppe der Steuern, die sich nach dem Steuergegenstand bzw. –objekt richten. Zusätzlich wird noch unterschieden zwischen direkten und indirekten Steuern. Direkte Steuern werden direkt von Seiten des Steuerschuldners abgeführt. Die indirekten Steuern zahlen Dritte an das Finanzamt. Die Verkehrssteuer ist dabei eine Steuerkategorie der indirekten Steuern. Die Steuerschuld liegt nicht bei der Person selbst, die das Rechtsgeschäft tätigt und wird von dieser Person auch nicht beglichen. Zu den Verkehrssteuern zählen vor allem die Umsatzsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer, die Versicherungssteuer, die Spielbankabgabe, die Finanztransaktionssteuer, die Kapitalverkehrssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Schankerlaubnissteuer sowie der Zoll und einige weitere Abgaben.
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Inzwischen setzen 2102 Schulen auf IServ, berichtet er. In Niedersachsen seien fast alle dabei, in Nordrhein-Westfalen "läuft es derzeit richtig gut". Jeden Tag werde eine Schule angeschlossen, in diesem Jahr sei mit zwei Schulen pro Tag zu rechnen. Doch dann gießen ausgerechnet die "Jubilare" etwas Wasser in den (Fest)Wein: "Bei uns funktioniert der Button Unterricht nicht", stellen Dr. Werner Peters und sein Stellvertreter Thorsten Reichel unisono fest. Kein Unterricht an der Gesamtschule wegen eines Computerproblems? Die beiden Pädagogen beeilen sich zu versichern, dass "natürlich" unterrichtet werde. Und Martin Hüppe spricht von einer Marginalie, die schnell behoben werde. Der zweite Fauxpas wird etwas mehr Zeit kosten. IServ hat extra eine Tafel anfertigen lassen für die 2000. angeschlossene Schule. Anmelden - IServ - fvb-lengerich.de. Gesamtschule Lengerich steht darauf – womit Jörg Hesselmann und Franz-Josef Kordsmeyer überhaupt nicht einverstanden sind. "Es ist die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg", unterstreichen der Fachdienstleiter aus Lengerich und der Fachbereichsleiter aus Tecklenburg und verweisen auf die Organisation als Zweckverband.