1991 - 9 W 139/91] LG Hamburg, MDR 1999, 1344, [LG Hamburg 30. 07. 1999 - 307 T 74/99] Musielak/Noit/Huber, ZPO, 12. Aufl., § 485 Rdnr. 12; … Zöller/Herget, 30. § 485 Rdnr. 9). OLG Düsseldorf, 31. 2005 - 9 W 84/04 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob Geräuschimmissionen, die nicht von einer gleichbleibenden Quelle ausgehen, sondern naturgemäß wechselnde Störungen verursachen, unter den Begriff des Zustandes einer Sache fallen ( … verneinend: Musielak/Huber, a. a. Schutzschrift – Wikipedia. O. ; … Zöller/Herget, ZPO, 25. 9; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 807, hinsichtlich des Lärms einer Druckereimaschine; LG Hamburg, MDR 1999, 1344, hinsichtlich des von einer Gaststätte ausgehenden Lärms; … bejahend: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. 15; … wohl auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. 16). Der Senat lässt offen, ob an der Entscheidung (Beschluss vom 22. 1991 - 9 W 139/91, MDR 1992, 807) in dieser Allgemeinheit festzuhalten ist. VG Gießen, 31. 10. 1997 - 1 J 1071/97 Zulässigkeit eines vorweg durchgeführten Beweisverfahrens; Unanwendbarkeit des … Dabei kann das Gericht offen lassen, ob die Feststellung der auf dem Nachbargrundstück ankommenden Geräuschimmissionen eines Gewerbebetriebes dann keine Feststellung des "Zustandes einer Sache" ist, wenn das Ausmaß der Immissionen davon abhängt, in welchem Umfang die geräuschverursachenden Maschinen betrieben werden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, MDR 1992, S. 807).
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VIII. Gebühren und Kosten
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
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[3] Es kann trotz hinterlegter Schutzschrift eine einstweilige Verfügung durch Beschluss ergehen, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer die Argumente aus der Schutzschrift nicht durchgreifen. Damit ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergehen darf, ist neben dem Verfügungsanspruch (z. B. § 1004 BGB oder § 8 UWG) eine Dringlichkeit (= Verfügungsgrund) erforderlich. Es muss ein "dringender Fall" vorliegen. Musielak voit zpo 16 auflage 2019 full. Ein dringender Fall besteht dann, wenn eine Verzögerung der Entscheidung den Zweck des Beschlusses verfehlen würde. Die Schutzschrift ist u. a. im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes anzutreffen, da Wettbewerbsstreitigkeiten schnelle Verfahren veranlassen. In diesen Streitigkeiten wird die Dringlichkeit widerlegbar vermutet, § 12 Abs. 2 UWG. Zweck der Schutzschrift ist somit einerseits, dass die Darstellung des Anspruchsgegners, die gegen einen Verfügungsanspruch spricht, Berücksichtigung findet und andererseits, dass zumindest ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung verhindert wird.
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Rechtsprechung OLG Düsseldorf, 22. 11. 1991 - 9 W 139/91
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OLG Düsseldorf, 22. 1991 - 9 W 139/91 ()
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1991 - 9 W 139/91 ()
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ZPO § 485 Abs. Musielak voit zpo 16 auflage 2019 film. 2 Nr. 1
Papierfundstellen
MDR 1992, 807
Wird zitiert von... (8)
OLG Hamm, 14.
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Die Erläuterungen der §§ 606 ff ZPO gehen auf alle Problembereiche dieser Klagerart intensiv ein
Intensiv eingegangen wird überdies auf aktuelle Entwicklungen im Zustellungsrecht, im Recht der Zwangsvollstreckung und im Europäischen Zivilverfahrensrecht, da die EuGVVO und die EUZustzVO komplett und sehr detailliert kommentiert werden. Dies gilt auch für das EuropäischeMahnverfahren in §§ 1087 ff ZPO nebst dem Prüfverfahren für Ausnahmefälle. Es gibt letztlich kein bekanntes Problem in allen Bereichen, die in den detaillierten Erläuterungen nicht angesprochen werden. Alle Neuerungen und Änderungen sind im aktuellen Musielak/Voit vollständig eingearbeitet. Musielak voit zpo 16 auflage 2019 de. Der Kommentar bietet unter anderem den Vorteil einer ganzheitliche Auswertung der Rechtsprechung inkl. Instanzgerichte, berechnet jeweils Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren, gibt sehr problemorientierte Erläuterungen und wird als praxisnahe Großkommentar von ausgewählten Experten jährlich neu veröffentlicht. Der ausgezeichnete Kommentar verbindet einen hohen wissenschaftlichen Anspruch mit einer deutlichen Praxisnähe und ist insbesondere bei kritischen Prozesssituationen ein gefragter und wichtiger Ratgeber,
Mai 5th, 2019
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Zivilprozessrecht/ZV |
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Eine Schutzschrift (im Strafrecht auch Verteidigungsschrift) ist ein Schriftsatz an ein Gericht, der verhindern soll, dass im Rahmen eines befürchteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ein Entscheid zum Nachteil der Partei, die den Schriftsatz vorsorglich eingereicht hat, ergeht. Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Allgemein [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mit der Schutzschrift, die zunächst von der Praxis entwickelt und seit dem 1. Januar 2016 in § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO ausdrücklich anerkannt wurde [1], soll im Sinne eines vorbeugenden Verteidigungsmittels [2] verhindert werden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verfügungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung ( § 944 ZPO) des Antragsgegners erfolgt oder ein Antrag auf Arrest positiv beschieden wird. Ob das Gericht eine mündliche Verhandlung anordnet oder unmittelbar durch Beschluss entscheidet, steht im Ermessen des Gerichts ( § 937 Abs. Zivilprozessordnung: ZPO | Musielak / Voit | Verlag Vahlen München. 2 ZPO) und wird unterschiedlich gehandhabt. Bei seiner Entscheidung hat das Gericht nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs jedoch in jedem Fall den Inhalt der eingereichten Schutzschrift zu berücksichtigen.