Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die Hilfemaßnahme nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Jugendamt und dem Therapeuten abzubrechen bzw. zu beenden. Ich/Wir entbinde/n hiermit die mit der Hilfemaßnahme befassten Fachkräfte von der Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt. Werden erforderliche Gutachten und Auskünfte vom Jugendamt oder dem Heim angefordert, so entbinde ich die Ärzte, Psychologen und Lehrer von ihrer Schweigepflicht. Ich bin darüber informiert, dass für die Dauer der Fremdunterbringung die Pflegepersonen oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen mich in der Ausübung der elterlichen Sorge vertreten. Einschränkungen dieser Rechtsmaßnahme nehme ich nicht vor. Für mein Kind/Pflegling darf ein Personal- oder Kinderausweis ausgestellt werden. Die zuständige Passstelle ist berechtigt, diesen Ausweis dem Heimerzieher bzw. Antrag auf gewährung von jugendhilfe youtube. den Pflegeeltern auszuhändigen. Ich verpflichte mich, dem Jugendamt jeden Wohnungswechsel sofort mitzuteilen. Vor der Herausnahme meines Kindes/Pfleglings aus dem Heim/der Pflegestelle werde ich mit dem Heim/der Pflegestelle und dem Jugendamt Rücksprache halten.
Antrag Auf Gewährung Von Jugendhilfe
Mustertext zur Beantragung der Gewhrung einer Leistung nach Kinder
Mustertext zur
Beantragung einer Leistung nach Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -
Kinder- und Jugendhilfe
- Begleiteter
Umgang -
Das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder-
und Jugendhilfe bietet einen Leistungskatalog von Hilfen zur Erziehung an,
"wenn eine dem Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewhrleistet ist und die Hilfe fr
seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe - Landratsamt Starnberg. " (27 SGB VIII)
Nach 5 SGB VIII haben
"die Leistungsberechtigen das Recht,
zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Trger zu whlen und Wnsche
hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu uern. Sie sind auf dieses Recht
hinzuweisen. Der Wahl und den Wnschen soll entsprochen
werden, sofern dies nicht mit unverhltnismigen Mehrkosten verbunden
ist. " Dies bedeutet, dass sorgeberechtigte Eltern und
andere sorgeberechtigten Personen in Wahrnehmung ihrer Pflichten gegenber dem
betreffenden Kind gegenber dem Jugendamt als leistungsverpflichteter Fachbehrde
das Recht auf Inanspruchnahme geeigneter Hilfen zur Erziehung und damit
verbundener Kostenbernahme haben, wenn diese als notwendig anerkannt werden.
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Mitunter hat sogar das Familiengericht eine
bestimmte Manahme empfohlen oder sogar angeordnet. Das Jugendamt ist nach 50
SGB VIII Mitwirkender im familiengerichtlichen Verfahren und drfte von daher
in der betreffenden Sache ohnehin schon involviert sein
Dass es auch anders geht, wenn man nur will, zeigt das
Prozedere um die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in familienrechtlichen
Angelegenheiten und Verfahren. Antrag auf gewährung von jugendhilfe. Einen Beratungshilfeschein fr die
Inanspruchnahme einer einmaligen Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt der
eigenen Wahl bekommt jeder Anspruchsberechtigte ohne grere Probleme in der
Rechtsantragstelle bei seinem rtlichen Amtsgericht. Hier erfolgt nur eine berprfung
der Einkommensverhltnisse und eine Plausibilittsprfung, ob die
Inanspruchnahme notwendig erscheint oder ob die Rechtspflegerin in der
Antragstelle bei Geringfgigkeit den erforderlichen Rechtsrat gleich selbst
erteilen kann. Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein, kann der Ratsuchende
direkt einen Rechtsanwalt der eigenen Wahl aufsuchen, ohne etwa erst noch ein
umstndliches staatliches Prfverfahren absolvieren zu mssen, welchen
Rechtsanwalt er zu nehmen htte und welchen nicht.
Schuldverpflichtungen zur Feststellung Ihrer möglichen Kostenbeitragspflicht und Festsetzung eines entsprechenden Kostenbeitrages,
Beschaffung und Übersendung von Behandlungsscheinen für den Arzt und Zahnarzt, soweit Ihr Kind/Pflegling durch Sie versichert ist,
keine Herausnahme Ihres Kindes/Pfleglings aus der Pflegestelle oder Einrichtung ohne vorherige Absprache mit dem Jugendamt. Sie haben die Möglichkeit, sich in allen persönlichen Fragen, insbesondere wenn diese Ihr Kind/Ihren Pflegling betreffen, an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt seinerseits ist in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Pflegeeltern, dem Heim darum bemüht, die bestmögliche Hilfe für Sie/Ihr Kind/Ihren Pflegling sicherzustellen und zu gewährleisten.