Je länger die Hauptverhandlung dauert, desto wichtiger werden die Plädoyers, da diese unmittelbar vor dem Schlusswort des Angeklagten und der Urteilsverkündung gehalten werden; sind sie dem Urteil zeitlich näher als manche Zeugenaussage, die das Gericht eventuell schon vor Wochen gehört hat. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Hans Dahs: Handbuch des Strafverteidigers. Verlag Dr. Otto Schmidt, 8., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2015. ISBN 978-3-504-16556-7
Egon Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung. NStZ 1997, 221, 327
Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Plädoyer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Maximilian Herberger: Der Schlussvortrag (ohne Jahr)
Plädoyer im Jonny-K. -Prozess. Die Staatsanwaltschaft spricht taz, 12. August 2013
Gerhard Strate, Johannes Rauwald: Plädoyer der Verteidigung mit Schlussantrag im Fall Gustl Mollath
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Nr. 138 RiStBV
↑ Nr. 139 RiStBV