Gestellungsverhältnisse und Gestellungsvertrag sind nebenamtliche oder nebenberufliche Verträge mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als der Hälfte der Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft (kirchlichen Bediensteten zur Erteilung des Religionsunterrichtes nur ev. und kath. Religion). ist ein Vertrag über die Bereitstellung eines/r Religionslehrers/in zur Erteilung des Religionsunterrichtes (nur ev. Religion) mit einem Beschäftigungsumfang von mehr als der Hälfte des betreffenden Regelstundenmaßes. Gestellungsvertrag katholische kirchen. Ute Spiegelhalter Tel: +49(651) 9494-413 Andrea Oberbillig Tel. +49(651) 9494-314
Gestellungsvertrag Katholische Kirchengebäude
Ich habe kürzlich zu Ohren bekommen, dass eine Bekannte von uns, die Nonne ist, nur ein Taschengeld bekommt. Wahrscheinlich argumentiert die Kirche als Arbeitgeber, dass ein Gott gewidmetes Leben nicht kostspielig sei. Aber wieso verdient Kardinal Meisner dann für sich allein 10000 Euro? Wie begründet man dieses Gehaltsgefälle? Link to comment
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Eine Nonne verpflichtet sich, genauso wie ein Mönch, zu den Evangelischen Räten: Armut, Keuschheit, Gehorsam. Armut, Keuschheit, Gehorsam. die perfekten Untergebenen...
Mönche haben oft noch nicht mal Taschengeld. 153 Gestellungsvertragsverordnung (GestVO) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk. Taschengeld gibt man dem Betreffenden, damit er den Alltag bewältigen kann. Dieses Geld aber geht in den Besitz dessen, dem man das Geld gegeben hat. Hingegen bekommen Mönche und Ordensleute das sogenannte "Pecunio" (auf spanisch), das ist ein Taschengeld, das nicht dem Mönch gehört, sondern ein solches, über das er Rechenschaft abgeben muß, was er damit gemacht hat. Was er nicht gebraucht hat und nicht mehr brauchen wird, muß er dem Ökonom wieder zurückgeben.
Gestellungsvertrag Katholische Kirchen
Aber das ist - so meine ich - von Orden zu Orden unterschiedlich. Ich habe neulich von einem Orden gehört, in dem es so gehandhabt wird, dass die Ordensschwester erst einige Jahre nach den ewigen Gelübden ihr privates Vermögen dem Orden übereignen darf, vorher nicht. einen Verwandten) mit der Verwaltung ihres Vermögens zu beauftragen. Angesichts des Inhalts von dem gerade von maxi verlinkten Artikel, fände ich geradezu verantwortugslos, Nonnen nicht darauf hinzuweisen, daß sie sich über die zweite Möglichkeit (Vermögen bei einer Vertrauensperson ansparen) unbedingt absichern sollen. 763 Gestellungsvereinbarung Nebenamt (Gestellungs-Vereinb-NebAmt) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk. In diesem Artikel steht jedenfalls nichts davon, dass sie ihr Vermögen abgeben müssten. Es wird dort lediglich nochmal bestätigt, dass sie kein "Gehalt" im üblichen Sinn bekommen, sondern in der vollkommenen Sicherheit leben, dass der Orden bis zu ihrem Tod für sie sorgen wird. Und, lissie, ich möchte dich bitten, katholische Orden hier nicht sprachlich in die Ecke irgendwelcher "dubioser Organisationen" zu rücken.
Gestellungsvertrag Katholische Kirche In Deutschland
2 Die Pfarrerin oder der Pfarrer unterliegt der Weisungsbefugnis der Schulleitung, soweit nicht durch das kirchliche Dienstverhältnis andere Zuständigkeiten gegeben sind. # § 3 Kirchliches Dienstverhältnis
1 Das kirchliche Dienstverhältnis einer Pfarrerin oder eines Pfarrers im hauptberuflichen Gestellungsvertrag entspricht dem einer Pfarrerin oder eines Pfarrers im übergemeindlichen Dienst. 2 Die kirchlichen dienstrechtlichen Bestimmungen bleiben gültig, sofern sie nicht mit den vertraglich verbindlich benannten Schulrechtsnormen und mit dem hauptberuflichen Gestellungsvertrag im Übrigen kollidieren. 1 Die kirchliche Dienst- und Fachaufsicht liegt bei den Direktorinnen und Direktoren der zuständigen kirchlichen Schulämter. 2 Zur Dienstpflicht gehört die Teilnahme an Dienstbesprechungen unter Leitung der Direktorin oder des Direktors des Kirchlichen Schulamtes. Gestellungsvertrag. Bei Dienstantritt in der Schule stellt sich die Pfarrerin oder der Pfarrer der Dekanin oder dem Dekan, der oder dem Vorsitzenden der Dekanatssynode und der Pröpstin oder dem Propst des Dienstortes persönlich vor.
Gestellungsvertrag Katholische Kirche In Berlin
Ein Orientierungsrahmen. EKD-Text 123, Hrg. EKD, August 2015, ISBN: 978-3-87843-036-0
5. Beauftragung
Schulseelsorge ist auf Vertraulichkeit und geschützte Räume angewiesen. Um das zu gewährleisten, sind in den allermeisten Fällen die bestehenden allgemeinen schulgesetzlichen Regelungen zur Vertraulichkeit von persönlichen Angelegenheiten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern ausreichend. Allerdings ist damit in strafrechtlich relevanten Sachverhalten kein Zeugnisverweigerungsrecht verbunden. Gestellungsvertrag katholische kirchengebäude. Im Blick auf die Tätigkeit von Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern ist darum zwischen einer besonderen und einer bestimmten Beauftragung zu unterscheiden. Grundlegend ist hier das Kirchengesetz der EKD zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (SeelGG, s. Anhang). Mit diesem Gesetz definiert die Kirche gemäß der ihr verfassungsrechtlich eingeräumten Möglichkeit den Begriff des Geistlichen nach Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch auch für weitere Personen. Besonders mit Seelsorge beauftragt sind danach ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer (§ 3 Abs. 1 SeelGG).
1 Die Lehrkräfte, die für die Erteilung des nebenberuflichen Religionsunterrichtes vorgesehen und mit ihr einverstanden sind, erhalten von der Schulaufsichtsbehörde eine Mitteilung über ihren Einsatz nach Muster der Anlage 2, in der insbesondere die Zahl der wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden und die Dauer des Einsatzes festgelegt werden. Gestellungsvertrag katholische kirche in deutschland. 2 Die zuständige Kirchenbehörde erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung. Die Kirchenbehörden werden dafür Sorge tragen, dass die Lehrkräfte den übernommenen Religionsunterricht ordnungsgemäß wahrnehmen. Die Schulleiter nehmen bei der Festlegung des Stundenplanes nach Möglichkeit Rücksicht auf die berechtigten Wünsche, die sich aus dem kirchlichen Dienstverhältnis ergeben. # § 3 Der Gestellungsvertrag endet mit Ablauf der Zeit, für die er vereinbart ist; er kann von der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Kirchenbehörde verkürzt oder verlängert werden; durch Kündigung seitens der Schulaufsichtsbehörde oder der Kirchenbehörde, wenn er unbefristet vereinbart ist; die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines jeden Monats; im Bereich der beruflichen Schulen 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats; mit Beendigung des kirchlichen Amtes; bei Wegfall der kirchlichen Bevollmächtigung; mit Ablauf dieser Vereinbarung.