Ich möchte einen Mietvertrag für das wohnen bei meinen Eltern erstellen. Dazu habe ich einige Fragen:
Ermittlung der Mietkosten damit keine Steuernachteile für meine Eltern entstehen. Wie ermittele ich diesen genau? Bzw. wo finde ich einen aktuellen Mietpreisspiegel für meine Wohngegend. (74172 Neckarsulm)
Ich habe gelesen dass es gewisse Voraussetzungen für eine Wohnung zum Vermieten existieren. Dazu gehört zum Wohn-/Schlafzimmer, eine Küche mit Herd etc. und ein Bad mit Dusche oder Wanne. Im Haus besitzen wir nur ein Bad welches eine Badewanne/Dusche besitzt und eine Küche, kann man diese als Mitbenutzung im Mietvertrag angeben? Wenn ja, wie wirkt sich das auf die Miete aus? Muss die Fläche der Räume dann vollständig mit eingerechnet werden? Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag ?? - Forum. Das Bad, Schlafzimmer und die Küche befinden sich jeweils auf verschiedenen Stockwerken. Im Mietvertrag steht das dann meist so drin:
"Ein Bad zur Mitbenutzung" oder so ähnlich. Je nach dem, welche Räume du mit den anderen Bewohnern teilen musst.
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Frage vom 23. 5. 2005 | 20:35
Von Status: Schüler (207 Beiträge, 76x hilfreich)
ALG 2 und Wohnen bei Eltern? Hallo! Ein Bekannter wohnt bei seinen Eltern und soll nun HartzIV bekommen. Sein Vater ist selbstständig und die Mutter arbeitlos und bekommt keine Zuwendungen vom Staat. Was ist nun hinsichtlich des Ausfüllens der Punkte Wohnung zu beachten? Ein Schreiben, daß ihn seine Eltern/ Vater nicht unterstützen hat er schon verfasst und soll beigelegt werden. Gibst sonst noch Dinge zu beachten? Mietfrei wohnen ( ist so) oder einen fiktiven Mietvertrag abschließen? Danke
# 1
Antwort vom 24. 2005 | 18:31
Von Status: Schlichter (7153 Beiträge, 1075x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
# 2
Antwort vom 25. 2005 | 10:43
Von Status: Beginner (57 Beiträge, 11x hilfreich)
Ja, das mit dem Untermietvertrag ist eine gute Lösung. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag in online. Habe ich auch schon einmal (aus Gefälligkeit) gemacht. Prompt bekam ich Ärger mit dem Finanzamt, weil ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht angegeben habe.
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Also, die Eltern sollten sich da mal schlau machen:-)
# 3
Antwort vom 25. 2005 | 23:36
Von Status: Student (2695 Beiträge, 626x hilfreich)
Untermietvertrag ist absolut überflüssig. Wenn der Bekannte über 25 Jahre alt ist und/oder eine abgeschlossene Ausbildung hat, wird er nicht mehr mit seinen Eltern zusammen betrachtet. Die Eltern sollen dann einfach schreiben, dass sie ihn nicht mehr unterstützen und ihn nicht mietfrei wohnen lassen. Sinnvoll wäre allerdings, wenn er seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft seinen Eltern regelmäßig überweist. # 4
Antwort vom 27. 2005 | 06:49
ist "fertig" mit der Ausbildung und sucht seit 11 monaten einen Job. Über 25 ist er solches Schreiben haben wir schonmal per forma angefertigt. Können Zahlungen auch bar erfolgt sein? Muß das Einkommen des Vaters angegeben werden? ALG 2 und Wohnen bei Eltern? Sozialrecht und staatliche Leistungen. # 5
Antwort vom 27. 2005 | 18:07
# 6
Antwort vom 28. 2005 | 01:16
Ach Kanale,
wo soll denn da ein Finanzamt mitspielen? @Batavusfahrer
Zwingend notwendig ist die Überweisung nicht, sie wäre halt nur hilfreich.
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Wohnt ein (erwachsenes) Kind noch bei den Eltern in deren Mietwohnung, darf es beim Auszug der Eltern auch ohne Zustimmung des Vermieters dort wohnen bleiben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding ( Az. 11 C 271/14) hervor. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag google. Eltern ziehen aus, Kind, Sohn soll Mietvertrag übernehmen, Vermieter ist dagegen Der Fall: Die Mieterin und ihr Sohn lebten seit langem gemeinsam in einer Wohnung, in einem Haushalt zusammen. Dann entschloss sich die Mieterin auszuziehen, der Sohn sollte die Wohnung übernehmen. Auszug, Mieter kündigt nicht den Mietvertrag - Sohn soll Mieter der Wohnung werden Statt Kündigung der Wohnung wollte die Mieterin die Umschreibung des Mietvertrags der Wohnung auf ihren Sohn. Dies wollte der Vermieter nicht, statt einer Umschreibung des Vertrags beabsichtigte er einen neuen Mietvertrag, mit einer Staffelmiete abzuschließen. Dies lehnte die Mieterin ab. Sie zog dann aus der Wohnung aus, kündigte nicht den Mietvertrag - der Sohn lebte weiterhin in der Wohnung.