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Brauerei Herrmann Ampferbach International
Anschrift
Brückenstraße
3
96138
Burgebrach
Ampferbach
Oberfranken
Tel:
09546/372
Fax:
09546/59 21 37
Öffnungszeiten:
Montag: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
Mittwoch: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
Freitag: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
Samstag: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
Sonntag: 09:30-13:00 Uhr und ab 15:30 Uhr
info
Gründungsjahr: 1754
Brauer: Georg Herrmann
Größe: klein
Gut zu wissen
Brauereiführungen: Kleine Gruppen bis zu 10 Personen jederzeit möglich, größere Gruppen nach Voranmeldung (ca. 14 Tage vorher). Bierverkauf an Brauerei
eigene Quelle
Festausrüster
Biersorten
Weißbier: 1
Helle Sorten: 1
Braune Sorten: 1
Starkbiere: 1
Getränkeangebot
Biersorten:
Kellerbier, Urstoff hell, Hefe-Weißbier. Bier saisonal:
Weihnachtsbock (ab Ende Oktober). Kellerbier
Alkoholgehalt (in%): 5, 1
Stammwürzegehalt (in%): 12, 5
Termine
Bierfeste:
Aprés Ski Party (6. Brauerei herrmann ampferbach international. Januar im Brauereihof), Kirchweih (letztes WE im Mai, wenn Pfingsten auf dieses WE fällt, dann ein WE später), Open Air (Anfang August), Karpfen- und Wildessen (1. November), Bockbieranstich (Ende Oktober).
Sehr frisch und süffig, aber am Hopfen wurde doch etwas gespart. Gutes Erfrichungsbier, aber kein Hochgenuss. Guter Durchschnitt und 7 Öffner gehen hier in Ordnung. Bewertung von Hirsch
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Bierurlaub Franken 2021:
Manchmal braucht es Mitleid: Für mich, einen armen Autofahrer auf der Durchreise, hat der Chef auf dem wunderschönen Bierkeller in Ampferbach eine Flasche am Fass handabgefüllt, die ich jetzt, in der Unterkunft angekommen, verkoste. Denn auf dem Keller gibt es Fassbier und basta. An der zugesperrten Brauereigaststätte unten im Ort, wo ich zuerst war, hing gar kein Schild wie "Gaststätte geschlossen, Keller geöffnet" - Einheimischen ist das auch so völlig klar. Schönes Wetter heißt Kellerwetter. Brauerei herrmann ampferbach md. Zum Bier:
Wenig Schaum liegt über dem schönen, leicht hefetrüben Kellerbier; in der Nase ebenso wie im Mund hat man etwas Karamell und viel würziges, kerniges Getreide. Leicht fruchtig ist der Antrunk auch, wie Aprikose. Im Mittelteil kommt kräftiges Roggenbrot und etwas Butter dazu.
Den Vorständen der gemeinnützigen Stiftungen ist bekannt, dass für die gemeinnützigen Stiftungen Meldepflichten beim Transparenzregister bestehen. Sobald die Meldung erfolgt ist, ergeht ein Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Zur Verringerung des Aufwands für Gebührenschuldner und das Transparenzregister wird die Gebühr für mehrere Gebührenjahre zusammen erhoben. Zu beachten! Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der § 52 – 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts verfügen, können gem. Transparenzregister. § 4 TrGebV bei der registerführenden Stelle eine Gebührenbefreiung ab dem Jahr 2021 beantragen. Die Antragstellung kann nach Registrierung ausschließlich über die Internetseite des Transparenzregisters erfolgen. Wir schlagen zur Beantragung folgenden Text vor:
An:
Betreff: Befreiung Jahresgebühr 2021 ff. Transparenzregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir als vertretungsberechtigter Vorstand der … Stiftung die Befreiung von der Jahresgebühr ab 2021.
Gebührenbescheide Transparenzregister Vom Bundesanzeiger Verlag – Tauchsport Landesverband Niedersachsen E.V.
2017 zu unverzüglichen Mitteilungen über ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen, z. B. dem Handelsregister, ergeben (§ 20 Abs. Börsennotierte Gesellschaften müssen keine gesonderten Mitteilungen an das Transparenzregister vornehmen, sofern sich die kontrollierende Stellung bereits aus entsprechenden Stimmrechtsmitteilungen ergibt. Mitteilen muss man folgende Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnort die fiktiven oder tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten und Art und der Umfang ihres wirtschaftlichen Interesses (§ 19 Abs. 1 GwG). Sowohl nachträgliche Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich aus anderen Registern ergibt, sind mitteilungspflichtig. Gebührenbescheide Transparenzregister vom Bundesanzeiger Verlag – Tauchsport Landesverband Niedersachsen e.V.. Bei Gesellschaften, die an einem organisierten Markt nach Wertpapierhandelsgesetz (§ 2 Absatz 5 WpHG) notiert sind oder dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen, gilt die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister stets als erfüllt (§ 20 Abs.
Transparenzregister
Zuständige Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH
Grundlage für die Gebühren des Transparenzregisters ist die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV), die zum 08. 01. 2020 geändert wurde. Danach beträgt die Gebühr ab dem Jahr 2020 jährlich 4, 80 Euro. Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz - Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Befreiung von der Gebührenpflicht:
Nach § 4 TrGebV kann sich aber ein gemeinnütziger Verein auf Antrag ab dem Jahr 2020 von diesen Gebühren befreien lassen:
- die Gemeinnützigkeit ist dazu nachzuweisen (KSt-Freistellungsbescheid)
- der Antrag wirkt in dem Jahr, in dem er gestellt wurde und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Außerdem gilt er für den Zeitraum, für den der steuerbegünstigte Zweck nachgewiesen wurde (entspricht dem Zeitraum auf dem Freistellungsbescheid). Den Antrag kann der Verein nach aktuellem Stand derzeit nur über die Internetseite der Bundesanzeiger Verlag GmbH stellen (). Dazu ist es erforderlich, dass sich der Verein registriert und einloggt. Nach Durchführung der erweiterten Registrierung findet man unter "Meine Daten" das Formular "Antrag gem.
Transparenzregister Nach Dem Geldwäschegesetz - Südwestfälische Industrie- Und Handelskammer Zu Hagen
Ab dem 1. August 2021 neu gegründete Gesellschaften profitieren nicht von den Übergangsfristen. Es gelten folgende Übergangsfristen für die Eintragung im Transparenzregister:
Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, UG, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
in allen anderen Fällen (z. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022
Die Unternehmen müssen ihre Eintragungen fortlaufend überprüfen und bei Änderungen fortlaufend aktualisieren. Wenn Unternehmen ihre Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen, droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 150. 000 EUR. Die Eintragung kann unter
vorgenommen werden. Eingetragene Vereine werden nach neuer Gesetzeslage bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mitteilungspflicht an das Transparenzregister befreit. Bei ihnen werden die Daten automatisiert aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übertragen, sofern der Vorstand des jeweiligen Vereins deutsche Staatsangehörigkeit hat und der Sitz des Vereins in Deutschland ist.
Rechtsgrundlage ist § 24 Abs. 1 GwG in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage zur Transparenzregistergebührenverordnung
Unternehmen und Vereinigungen müssen für die Führung des Registers die Jahresgebühr rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen, die Gebühr wird künftig jährlich fällig. Für 2017 wird die halbe Gebühr in Höhe von 1, 25 EUR, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2, 50 EUR jährlich zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Für 2020 betrug die Gebühr 4, 80 EUR. Für 2021 betrug die Gebühr 11, 47 EUR und ab 2022 jährlich 20, 80 EUR. Weitere Hinweise können Sie den
FAQ des Bundesverwaltungsamtes oder der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages
entnehmen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Veröffentlichung
Seit Oktober 2017 sind u. a. juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch über mitzuteilen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) drohen den Vereinigungen erhebliche Bußgelder.