Kurzbeschreibung
Mit dem "Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" fordern Sie vom zuständigen Finanzamt eine Erstattung der Agrardieselsteuer. Neben den Angaben zum Antragssteller machen Sie auch Auskunft zum Betrieb, staatliche Beihilfen, Fahrzeugen und Maschinen sowie zu bezogenen Energieerzeugnissen. Zudem müssen Sie das durch Dritte im Betrieb verbrauchte Gasöl und die Bestandsrechnung des Entlastungsbetrages angeben. Den "Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" können Sie direkt online ausfüllen und ausdrucken. Zudem lassen sich die aktuellen Datensätze als XML-Datei downloaden, um sie später für den Ausfüllvorgang zu benutzen. Bundesportal | Entlastung von der Energiesteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beantragen. Top-15-Alternativen dieser Kategorie
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Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Vorlage) |
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Antrag Auf Steuerentlastung Für Betriebe Der Land- Und Forstwirtschaft (Pdf-Vorlage) - Download - Computer Bild
Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen. Teaser Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel bekommen. Verfahrensablauf Wenn Sie die Steuerentlastung schriftlich beantragen möchten:
Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Generalzolldirektion und rufen Sie dort entweder den vollständigen "Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" (Formular 1140) oder den "Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" (Formular 1142) auf. Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Vorlage) - Download - COMPUTER BILD. Das Formular 1140 kann von allen Antragstellenden verwendet werden. Das Formular 1142 können Sie nur dann verwenden, wenn
Sie im vergangenen Jahr einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt haben, der nicht abgelehnt wurde,
sich seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und
Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Verwendung der Energieerzeugnisse nicht in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ist.
Agrardieselvergütung In Bayern - Stmelf
Das Formular 1140 kann von allen Antragstellenden verwendet werden. Das Formular 1142 können Sie nur dann verwenden, wenn
Sie im vergangenen Jahr einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt haben, der nicht abgelehnt wurde,
sich seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und
Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Verwendung der Energieerzeugnisse nicht in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ist. Füllen Sie den Antrag (Formular 1140 beziehungsweise 1142) vollständig aus. Agrardieselvergütung in Bayern - StMELF. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen: Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Wenn Sie einen Folgeantrag stellen, müssen Sie die Unterlagen nur dann einreichen, wenn Sie das Hauptzollamt dazu auffordert. Schicken Sie den Antrag per Post an das zuständige Hauptzollamt. Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung und sendet Ihnen im Fall einer abweichenden Festsetzung einen Entlastungsbescheid zu.
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I S. 230), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. 3794) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet oder c) deren Inhaber eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, die ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt, 2. Imkereien, aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erzielen oder deren Inhaber eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung oder eine juristische Person des privaten Rechts ist, 3. Wanderschäfereien und Teichwirtschaften, 4. Schöpfwerke zur Be- und Entwässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, 5. Betriebe, insbesondere Lohnbetriebe, Betriebe von Genossenschaften und Maschinengemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. 546), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl.
Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen.
Keine Welche Fristen muss ich beachten? Sie müssen die Steuerentlastung bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem Gasöl, Pflanzenöl oder Biodiesel verwendet worden sind, schriftlich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt oder elektronisch im BuG-Portal beantragen. Bearbeitungsdauer Je nach Zeitpunkt der Antragstellung (Januar bis September) im Durchschnitt etwa 3 Monate. Onlineanträge werden bevorzugt bearbeitet. Fachlich freigegeben am 20. 11. 2020 durch: Bundesministerium der Finanzen
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