Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen Untere Bauaufsichtsbehörden (UBAB) in der StädteRegion Aachen sind die Stadt Alsdorf, die Stadt Baesweiler, die Stadt Eschweiler, die Stadt Herzogenrath, die Stadt Stolberg und die Stadt Würselen. Gut zu wissen Gebühren Evtl. Leistungen sind gebührenfrei. Benötigte Unterlagen Eine Petition ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, der beim Petitionsausschuss des Landtags NRW gestellt wird. Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBAB) verfasst einen Bericht und reicht ihn über die Obere Bauaufsichtsbehörde (OBAB), die bei Bedarf ergänzende Erläuterungen abgibt, an den Petitionsausschuss weiter. Technische Bauaufsicht. Im Rahmen der Fachaufsicht können Eingaben u. Beschwerden über die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBAB) eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die beanstandeten Sachverhalte werden auf Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Eine weitere Aufgabe ist die Geschäftsprüfung der Unteren Bauaufsichtsbehörden (UBAB), die sich auf alle Sachentscheidungen der UBAB erstrecken kann.
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Technische Bauaufsicht
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Was ist beim Bauantrag zu beachten? Notwendige Bauunterlagen
Im Bauantragsverfahren sind alle für die Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen. Diese Bauvorlagen sind vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. Architekt, Bauingenieur) zu erstellen. Informationen zum Bauantragsverfahren und die erforderlichen Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Verfügung:
Rechtsgrundlagen
Die Erteilung von Baugenehmigungen regelt das Bauordnungsrecht - Grundlage für das Land Brandenburg ist die Brandenburgische Bauordnung. Untere bauaufsichtsbehoerde strausberg. Alle wichtigen Gesetze und Verordnungen finden Sie hier:)
Für Ihr privates Bauvorhaben sind auch die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung und die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf zu beachten (siehe unter,, Ortsrecht"). Die Bauverwaltung unserer Gemeinde steht Ihnen im Vorfeld zur planungsrechtlichen Abstimmung Ihres Vorhabens gern beratend zur Seite.