Die Leistungen des PSVaG im Fall einer Insolvenz sind in der Höhe begrenzt. Die Höchsthaftungsgrenze beträgt das dreifache der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (§ 7 Abs. 3 BetrAVG). Höhere Anwartschaften bzw. Leistungen der bAV sind nur bis zu dieser Höhe im Insolvenzfall gesichert, für den darüber hinausgehenden Teil der Versorgungsanwartschaft /-Leistung sollte eine weitere Form der Insolvenzsicherung herbeigeführt werden. Dies kann z. B. durch Verpfändung von Vermögenswerten, wie zum Beispiel sogenannten Rückdeckungsversicherungen, Investmentdepots o. ä. erfolgen. Auch die Übertragung von Vermögenswerten auf eigens dazu eingerichtete Treuhandkonstruktionen (Contractual Trust Arrangements – C T A) sind ein geeignetes Mittel zur Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen, die die Höchsthaftungsgrenzen des PSVaG übersteigen. Berechnung Ihres individuellen Jahresbeitrags: PSVaG. Übersteigen Versorgungszusagen Ihres Unternehmens die Höchsthaftungsgrenzen des PSVaG? Für individuelle Lösungen zur Insolvenzsicherung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Psv Beitrag 2019 2
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Danach kann der Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre verteilt werden ( Information zur Verteilung von Beitragsspitzen). Außerdem kann in Jahren, in denen sich außergewöhnlich hohe Beiträge ergeben würden, zu deren Ermäßigung der Ausgleichsfonds in einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigenden Umfang herangezogen werden.