Rechtsanwaltskammer Berlin zieht Konsequenz aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur berufsrechtlichen Einordnung des Datenschutzbeauftragten
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat auf seiner Vorstandssitzung am 8. Mai 2019 beschlossen, dass in der durch einen Rechtsanwalt ausgeübten Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter eine anwaltliche Tätigkeit zu sehen ist, wenn er dabei zugleich als Rechtsanwalt auftritt. Die Rechtsanwaltskammer überträgt damit die vom Bundesgerichtshof erarbeiteten Grundsätze zur Einordnung des internen Datenschutzbeauftragten ( Urteil vom 15. 10. 2018 – AnwZ (Brfg) 20/18) folgerichtig auf die des externen Datenschutzbeauftragten. Der Bundesgerichtshof hatte in der vielbeachteten Entscheidung dargelegt, dass die Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter grundsätzlich die für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erforderlichen Tätigkeitsmerkmale erfülle und das Arbeitsverhältnis von diesen Merkmalen auch geprägt sein kann.
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Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.
Mitglied im Bundesverband der Wirtschaftsjuristen e. V.
für kleine und mittlere Unternehmen
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Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art.
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Menu Die Kanzlei für Datenschutz. Leistungen Zurück Übersicht Datenschutz-Beratung Unsere umfassende anwaltliche Datenschutz-Beratung gewährleistet die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen unserer Mandanten. Externer Datenschutzbeauftragter Nutzen Sie unsere Expertise und benennen Sie einen unserer Rechtsanwälte als externer Datenschutzbeauftragter Ihrer Organisation. Datentreuhänder Wir stellen das nötige Know-How bereit, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung sensibler Daten zu gewährleisten. Meldehotline für Datenschutzverletzungen Wir bieten eine Meldehotline für Datenschutzverletzungen, wenn der Verdacht einer Datenschutzverletzung besteht. Schulungen und Sensibilisierung Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Mitarbeiter auf Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verpflichten. Zertifizierung/Gütesiegel Wir beraten Sie bei der Auswahl eines passenden Gütesiegels und begleiten Sie durch das Zertifizierungsverfahren. Risk Assessment/Auditierung Unsere Datenschutzprüfungen umfassen neben einem Ist-/Sollvergleich auch eine Risikobewertung und einen Aktionsplan, um Datenschutzverstöße effektiv zu beseitigen.
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Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten Ich unterstütze kleine und mittelständische Unternehmen (fokussiert auf Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) als externer Datenschutzbeauftragter (zertifiziert durch Stephan Hansen-Oest (Rechtsanwalt). Hierbei erfülle ich die Aufgaben nach Art.
– André Beaujean, Vertrieb
Datenschutz in der Region Berlin
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